StZN: Klagen vorerst ausgeschlossen

StZN: Klagen vorerst ausgeschlossen:  „Die Bahn hatte gegen die Projektpartner Ende 2016 Klage eingereicht. Das Unternehmen will vor Gericht durchsetzen, dass die Partner sich an den bisher festgestellten bis zu zwei Milliarden Euro Mehrkosten beteiligen. […] Bei den Partnern selbst könnte ein für sie negatives Urteil wechselseitige Ansprüche auslösen. Damit diese nicht vorbeugend schon heute gestellt werden müssen, sie aber auch nicht verjähren, beschließt der Gemeinderat an diesem Donnerstag eine so genannte Verjährungshemmung. Damit wird vereinbart, dass die Partner bis zum 1. August 2020 keine gegenseitigen Ansprüche geltend machen, sondern das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart im von der Bahn angestrengten Prozess abwarten.“

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