Nachdem der Vortrieb an der Rettungszufahrt Süd unterhalb des Kernerviertels aus unbekannten Gründen zwischen Ende Mai und Mitte November monatelang ruhte, sind die Bauarbeiten dort wieder im Gang. Zum 2.Februar 2015 (hier) sind 220,4 Meter der insgesamt 231,6 Meter der schmalen Rettungszufahrt fertiggestellt. Der Vortrieb müsste ungefähr auf Höhe der Jugendherberge an der Werastraße stehen.
Als nächster Schritt steht jetzt der Bau des Verzweigungsbauwerks mit den vier Tunnelzuführungen Richtung Obertürkheim bzw. der Filderebene an. Diese Bauarbeiten sollten ursprünglich im August 2014 starten und wurden in den Infoveranstaltungen am 6. November 2013 und am 2.April 2014 vorgestellt. Die genaue Lage des Verzweigungsbauwerks (VZBW) kann man grau eingezeichnet dem Schaubild (hier) aus der Präsentation der Bahn vom 2.April 2014 entnehmen:
Bei dieser Veranstaltung erwähnte Prof. Dr. Wittke, dass das Verzweigungsbauwerk mit Baggervortrieb und einzelnen lokalen Lockerungssprengungen hergestellt werden soll (Schaubild Bahn / Beispielbild Sprenglöcher / Ausbreitung von Sprengerschütterung).
Die ersten größeren Felsbrocken, die bei der Rettungszufahrt auf die Lkws verladen wurden, waren die „Vorboten“. Jetzt informiert die Bauinfo die Anwohner des Kernerviertels per Flugblatt (hier), dass ab 9.Februar bis zur Herstellung der Rohbaus des Verzweigungsbauwerks wegen der geologischen Verhältnisse Sprengungen von Montags bis Sonntags zwischen 7 bis 20 Uhr durchgeführt werden. Zunächst in unregelmäßigen Abständen. Soweit die Anforderungen des Immissionsschutzes eingehalten werden, „so werden die Sprengungen auf den ganzen Tag ausgeweitet„.
Das hört sich allerdings nicht mehr nach dem angekündigten Baggervortrieb mit einzelnen Lockerungssprengungen, sondern ausschließlich nach einem monatelang andauernden Sprengvortrieb zur Herstellung des Bauwerks an. Man kann nur hoffen, dass die Sprengungen unterhalb des Kernerviertels nicht wie in Wangen mehrere hundert Meterweit spürbar und hörbar sind. 27 Wangener Bürger hatten daraufhin wegen Störung der Nachtruhe sowie Verletzung des Sonn- und Feiertagsgesetzes Strafanzeige gegen die Baufirma und den Abschnittsleiter erhoben. Wir haben darüber berichtet. Allerdings fanden die Sprengarbeiten in Wangen in deutlich geringerer Tiefe statt.
Im Flugblatt wird erwähnt, dass die Immissionen durch Erschütterungen und Lärm überwacht werden. Dies ist auch nach der Planfeststellung vorgeschrieben. So findet man im Planfeststellungsbescheid zum maßgeblichen PFA 1.2. ab Seite 30 folgende Auflagen, die von der Bahn als Bauherrin und der verantwortlichen Baufirma eingehalten werden müssen:
„2.2. Luftschall und Erschütterungen baubedingt
2.2.1. Die Vorhabenträgerin hat sicherzustellen, dass in allen Bereichen die Bestimmungen der AVV-Baulärm vom 19. August 1970 eingehalten werden.
2.2.11. Zum Schutz vor bauzeitlichen Erschütterungsbelastungen sind die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
– Bei Sprengarbeiten ist eine Einhaltung der Anhaltswerte der DIN 4150 Teil 2 und 3 durch geeignete Wahl der Sprengparameter (insbesondere Lademenge je Zündstoff, Sprengbild etc.) sicherzustellen. Die Sprengparameter sind auf der Grundlage sprengtechnischer Gutachten festzulegen und entsprechend von Beweissicherungs-messungen während der Bauzeit den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen…“.
Es sind Beweissicherungsmessungen und Messprotokolle darüber anzufertigen. Die DIN 4150 sieht in Teil 3 folgende Maßnahmen zur Erschütterungsminderung bei Sprengungen vor: „Änderung der Sprengtechnik (z.B. Lademenge je Zündzeitstufe, Zündfolge, Bohrlochtiefe)“.
Dass unterirdische Tunnelsprengungen durchaus Gebäudeschäden verursachen können, darüber haben wir in unserem Beitrag „SWR: Streit um Entschädigung für Gebäudeschäden wegen Tunnelbau in Reutlingen“ berichtet.