Hans Heydemann und der stellvertretende Amtsleiter der Branddirektion zum Brandschutz bei Stuttgart 21

Stuttgart 21 und der Brandschutz. Ein Dauerthema, das auch mit der Genehmigung der 18.Planänderung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Verlagerung der Fluchttreppenhäuser noch nicht abgeschlossen ist.

Zum einen klagt Hans Heydemann, Mitglied der Ingenieure 22,  vor dem Verwaltungsgerichtshof BW gegen diese Genehmigung. Er berichtet darüber in seiner Rede auf der 422.Montagsdemo. Zuvor hatte er auf der 411. Montagsdemo bereits einige Kritikpunkte, wie z.B. zu enge Fluchtwege und zu steile Nottreppen, vorgetragen.

Zum anderen gab Ende April 2018 der stellvertretende Amtsleiter der Branddirektion Stuttgart einen Vortrag über den aktuellen Stand, über den european-news-agency.de vor einigen Wochen in „Neue Einblicke in den Brandschutz bei Stuttgart 21“ berichtete.

Interessant sind dabei auch die von european-news-agency.de fotografierten Vortragsfolien. Beispielsweise die Zeitachse zum Brandschutz, der u.a. für den schleppenden Baufortschritt beim „Tiefbahnhof“ ursächlich war:

Foto: european-news-agency.de

Überraschend ist, dass laut diesem Vortrag bis heute noch nicht die Rettung der Zugpassagiere durch einfahrende Straßenfahrzeuge abschließend geklärt ist. In dem Artikel heißt es: „Wo und wie können die Rettungsfahrzeuge und Löschfahrzeuge einfahren? Wie lange würde eine Anfahrt von welchen Stellen aus bis zur möglichen Unfallstelle dauern? Wenn die Feuerwehr ihren Schienen-Löschzug einsetzen möchte, wie kommt dieser möglichst schnell von seinem Standort in Kornwestheim dorthin? Wie kann gewährleistet werden, dass die zweite Tunnelröhre dann nicht noch durch einen oder mehrere Züge belegt ist? Wie können die normal bereiften Fahrzeuge im Rettungstunnel überhaupt auf dem Gleis fahren?– Viele Fragen, deren Antworten nach wie vor offen sind und die im Ernstfall durchaus viele Leben kosten könnten.“

Die letzte Frage nach der Fahrt auf den Gleisen verwundert sehr, denn die Gleise bei Stuttgart 21 sollen in eine feste Fahrbahn eingebaut werden. Auf der Webseite der Projektgesellschaft ist zu lesen es:  „Alle Fern- und Regionalbahntunnel des Projekts Stuttgart 21 erhalten eine Feste Fahrbahn, die zur Evakuierung und Rettung auch von Straßenfahrzeugen befahren werden kann.“  Und auch im Zuge der 18.Planänderung aktualisierten Erläuterungsbericht ist von der Fremdrettung durch Linienfahrzeuge die Rede. Bereits im April 2014 genehmigte das EBA beim Fildertunnel die 4.Planänderung im PFA 1.2. für die „geometrische Querschnittsanpassung des Verzweigungsbauwerkes und der Rettungszufahrt Hauptbahnhof Süd.Das EBA schrieb in dem damaligen Bescheid: „Diese ist erforderlich, da die Fremdrettung nunmehr mittels Linienbus mit einer maximalen Länge von 12 Metern statt der ursprünglich zugrundegelegten 11 Meter durchgeführt werden soll.

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