Wir haben in diesem Jahr mehrfach darüber berichtet, dass die Bahn in Obertürkheim mit ihren – eigentlich ab 2014 vorgesehenen – Hauptbauarbeiten für Stuttgart 21 noch nicht starten kann, weil auch in diesem Abschnitt umgeplant werden muss. Statt des vorgesehenen Einschubbauwerks soll der bergmännische Abschnitt Richtung „Auftauchbereich“ verlängert werden. Laut den Lenkungskreisunterlagen vom November 2015 (hier) rechnete die Bahn mit der Genehmigung der Planänderung im August 2016. Im Juli berichteten wir, dass nach Informationen der Stuttgarter Zeitung die Bahn die Planänderungsunterlagen dazu beim Eisenbahnbundesamt eingereicht hat.
Jetzt berichtet das Infobündnis Zukunft Schiene – obere Neckarvororte -, in dem folgenden Gastbeitrag: „Neuigkeiten aus der wunderbaren Welt der Planänderungen“, dass nach mehrfacher Umarbeitung des Planänderungsantrages vom Eisenbahn-Bundesamt bislang nur ein Teil der eingereichten Planänderung genehmigt wurde:
Bereits am 18.11.2014 überraschte die Bahn den Bezirksbeirat in Untertürkheim mit der Ankündigung, dass sie erstens die seitherigen Planungen für den Abstellbahnhof mangels Genehmigungsfähigkeit in die Tonne getreten und zweitens den technisch anspruchsvollen Bereich um die sogenannte Bruckwiesenwegbrücke, wo die Gleise Richtung Obertürkheim aus dem Tunnel wieder an die Oberfläche kommen, neu und vereinfacht geplant habe und diese Planänderung unter dem Titel „Verzicht Einschubbauwerk PFA 1.6a“ demnächst beantragen werde.
Es verging dann zwar noch ein gutes Jahr, bis die Bahn am 16.12.2015 schließlich einen Antrag stellte, aber was ist schon ein Jahr angesichts der sonst üblichen Verzögerungen?!
Am 02.09.2016 erließ das EBA einen Änderungsbescheid, aber – Überraschung! – nur über einen Teil der beantragten Planänderung. Ironie der Geschichte: Die Abspaltung und deren Genehmigung wurde mit dem raschen Fortschritt des Tunnelvortriebs in Richtung Obertürkheim begründet und mit „erheblichen und unverhältnismäßigen Mehrkosten“ im Falle einer „Verzögerung der Tunnelbaumaßnahme“ – just einen Tag, bevor der Wassereinbruch an der Albert-Dulk-Straße den Vortrieb bis auf Weiteres stoppte. (StZ 1 / StZ 2). Die Bahn hatte die Abspaltung des jetzt genehmigten Teils am 11.08.2016 beantragt, nachdem die Planunterlagen x-mal überarbeitet und immer wieder neu vorgelegt worden waren, allein im Mai/Juni 2016 sechs Mal!
- Was wurde jetzt genehmigt? : Der vorliegende Planänderungsbescheid betrifft nur „eine Anpassung des Verbindungsbauwerks 12 zwischen den Tunnelröhren, die mit Änderungen der Trassierung und der Gradienten einhergeht. Neben dieser Änderung der Trassierung erfolgt auch eine Tieferlegung der Gradiente, um aufwendige Sicherungsmaßnahmen an einem Gebäude auf dem Flurstück Nr. 03332/003 der Gemarkung Untertürkheim während des Vortriebs vermeiden zu können.“
- Was hat es mit dem Verbindungsbauwerk auf sich?: „Das Verbindungsbauwerk 12 ist nach dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.05.2007 lediglich in Form einer Verbindungstür zwischen den beiden Tunnelröhren ausgeführt. In dieser Planung erfüllt es nicht die Anforderungen der EBA-Richtlinie für Brand-und Katastrophenschutz in Eisenbahntunneln, die eine Schleusenlänge von mindestens 12 Metern Länge vorsieht. Zur Vermeidung aufwendiger Kompensationsmaßnahmen hat die Vorhabenträgerin beantragt, das Verbindungsbauwerk 12 als z-förmiges Verbindungsbauwerk mit einer Schleusenlänge auszubilden, die der o.b. EBA-Richtlinie entspricht. Im Zuge der Anpassung des Verbindungsbauwerks 12 ist eine Aufspreizung der Tunnelröhren erforderlich, mit der die Notwendigkeit einer Trassierungsänderung einhergeht.“
- Um welches Gebäude handelt es sich bei dem genannten Flurstück?: Es ist das relativ neue Logistikzentrum ‚Zentralversand Übersee‘ der Daimler AG.
- Was geschieht mit dem noch nicht genehmigten Rest?: „Der zweite Teil, über den im vorliegenden Bescheid nicht entschieden wird, soll unter der Verfahrensbeschreibung ‚Verzicht Einschubbauwerk‘ einem separaten Verfahren zugeführt werden. (…) Durch die Beschränkung des Antragsgegenstandes (…) haben sich keine Auswirkungen in anderen Gebieten ergeben. (…) Die obertägige zusätzliche Betroffenheit privater Eigentümer beruht auf Baumaßnahmen, die südlich der Bruckwiesenbrücke vorgesehen sind.(…) Gleiches gilt (…) für den von einzelnen Trägern öffentlicher Belange und den Umweltverbänden thematisierten Eingriff in den Uhlbach.“
Alle Zitate stammen aus dem o.g. Änderungsbescheid vom 02.09.2016. Zur Verdeutlichung, welchen Bereich die ursprünglich beantragte Planänderung (orange) betraf und welcher Bereich (lila) jetzt genehmigt wurde, hat das Infobündnis Zukunft Schiene folgende stark vereinfachte Grafik erstellt: