Wir hatten darüber berichtet, dass die das Netzwerk Wangen/Untertürkheim bei der DB Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm (PSU) wegen der Unterfahrung eines Wohngebäudes im Lindenschulviertel nachgehakt hatte. Nach dem in einem Flyer dagestellten Vortriebstand zum 18.07. 2016 hatte der Tunnelvortrieb bereits alle Wohngebäude in der Lindenschulstraße unterfahren. Dabei hatten zwei betroffene Eigentümer in dieser Straße erst Ende Juli einen Termin vor dem Regierungspräsidium wegen der vorzeitigen Besitzeinweisung. Ein Unterfahrungsrecht für das Grundstück lag daher noch nicht vor.
Jetzt hat die PSU in einem Schreiben geantwortet. Lesen Sie hier. Die PSU begründet das mit einem Zwickel im Tunnelbau, der vorläufig stehen gelassen wurde:
Das Flurstück der Eigentümer in der Untertürkheimer Lindenschulstraße umfasst 419 qm. Davon sollen 395 qm in einer Tiefenlage von 15-30 Meter von beiden Tunnelröhren unterfahren werden, wobei sich die Unterfahrungstiefe auf den Abstand zwischen Schiene und Geländeoberfläche bezieht. Der Tunnelquerschnitt und der Keller des Hauses müssen noch abgezogen werden. Von der ersten, jetzt hergestellten Röhre ist eine Ecke des Grundstücks betroffen. Die größere Fläche des Grundstücks soll von der geplanten zweiten Röhre unterfahren werden.
Doch dass die Tunnelbauer bei Stuttgart extra Zwickel stehen lassen, um die noch nicht erhaltenen Unterfahrungsrechte zu wahren, überrascht. Auch die Eigentümer wurden darüber nicht informiert. Stattdessen erhielt er von der PSU die Auskunft, dass die Unterfahrung seines Grundstücks zum 17.August 2016 anstehen würde. Das Netzwerk Wangen/Untertürkheim hat daher nochmals bei der PSU nachgehakt und um nähere Informationen zum stehengelassenen „Zwickel“ gebeten.
Ebenfalls hat das Netzwerk Wangen/Untertürkheim in der Mail darauf hingewiesen, dass sich ihrer Einschätzung nach die Ausführungen in dem Schreiben der PSU zu den Entschädigungen nicht korrekt verhalten, zumindest wenn man sich auf das Schreiben des Eisenbahnbundesamts bezieht. Das Netzwerk schreibt: „Die Hotelübernachtungen sind bestenfalls ein Schutz vor extremen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch Schlafentzug entstehen. Eine Entschädigung für die Nicht-Nutzbarkeit der Wohnungen sind sie sicher nicht“.