Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute (hier) über die von der Bahn geplante Ausweitung der Hebungsinjektionen im Kernerviertel. Wir hatten dazu Anfang des Jahres zwei Beiträge (Beitrag 1 / Beitrag 2) veröffentlicht.
Nach Informationen der StZ liegt die Entscheidung, ob es eine formelle Anhörung der betroffenen Eigentümer auf Basis der von der Bahn eingereichten Unterlagen gibt, weiterhin beim Eisenbahn-Bundesamt. Die Eigentümer erwarten ein formelles Anhörungsverfahren und die Vorlage eines geotechnischem Gutachtens über die Risiken der Anhebung sowie die Auswirkung des verfestigten Untergrund auf die Schall- und Erschütterungsübertragung des Bahnbetriebs.
In beiden Veranstaltungen, zu denen die Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm GmbH im Dezember 2015 einlud, hieß es jedoch, dass mit den Gebäudeanhebungen „kein Risiko“ verbunden sei. Die StZ berichtet darüber, dass ein betroffener Eigentümer dies von der Projektgesellschaft schriftlich bestätigt haben wollte und die Unbedenklichkeit der Baumaßnahme bis heute jedoch nicht erhalten habe.
Die Nachfragen der Eigentümer sind auch im Hinblick auf die vertraglichen Regelungen des Gestattungsvertrages, der noch abzuschließen ist, zu sehen. Weiterhin sieht der Mustervertrag der Bahn keinen vollständige Haftungsübernahme vor. Eine Beweislastumkehr übernimmt die Bahn nur während der Vortriebsphase der Bauarbeiten. Für Schäden am Gebäude, die erst nach Wochen oder Monaten auftreten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, d.h. die Eigentümer müssen beweisen, dass die Schäden durch die Baumaßnahmen entstanden sind. Die Netzwerke hatten dies mehrfach kritisiert.