StN: EBA will Planänderungsverfahren für Hebungsinjektionen im Kernerviertel durchführen

Wir haben bereits darüber berichtet, dass die Bahn die Hebungsinjektionen im Kernerviertel zur Absicherung der meist historischen Gebäude auf mehr als das doppelte Gebiet ausweiten will. Dazu wurden die betroffenen Eigentümer in zwei Veranstaltungen informiert und in einem Schreiben von der Bahn aufgefordert, bis Mitte Januar ihre Einverständnis dazu zu geben.

Rückmeldungen der im Netzwerk Kernerviertel organisierten Eigentümer bei einem gemeinsamen Termin mit einem Rechtsanwalt zeigten, dass diese sich von der Bahn überrumpelt fühlen. Sie wollen ihr Einverständnis dazu nicht geben und erwarten  ein ordentliches Planänderungsverfahren mit Vorlage von geotechnischen Fachgutachten und Anhörung durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Von der Bahn fühlen sie sich über die Notwendigkeit dieser Maßnahme, den Risiken des Tunnelbaus im weichen Gestein bzw. der Hebungsinjektionen nicht aufgeklärt. Dass die Bahn die Ausweitung der kostspieligen Hebungsinjektionen nur wegen neuer technischer Möglichkeiten durchführt, wird als wenig glaubhaft eingeschätzt. Auch wurden sie über den vom Sachverständigen der Bahn für den Tunnelbau prognostizierten Umfang der zu erwartenden Setzungen von 4-5 cm nicht informiert. Statt dessen war von erforderlichen Hebungen im Millimeterbereich die Rede.

Die Stuttgarter Nachrichten berichtet heute (hier) über einen der Eigentümer am Schützenplatz. Von den elf Eigentümern dieses Wohnhauses aus der Gründerzeit werden die Meisten ihre Einverständnis nicht erteilen. Die StN schreibt:

„Noch im Herbst 2015 habe die Bahn Bedenken zu der Bebauung oberhalb der Urbanstraße zerstreut, sagt Hans-Peter Hafner. „Es sei alles klar“, habe der die Bahn beratende Ingenieur Walter Wittke die Anwohner beruhigt. Wittkes Büro hatte zuletzt im März 2013 in einer umfassenden Stellungnahme zu einer Erhöhung der Grundwasserentnahme am Hauptbahnhof festgestellt, dass oberhalb der Urbanstraße „Gebäude mit dem vorgesehenen Vortriebskonzept ohne Hebungsinjektionen schadlos unterfahren werden können“.“

Laut StN sei das Eisenbahn-Bundesamt  nicht bereit, die Ausweitung dieser Hebungsinjektionen ohne ein förmliches Verfahren zu behandeln. Der Pressesprecher der Projektgesellschaft bestätigt, dass die Erweiterung des Hebungsfeldes „nicht im Zusammenhang mit neuen geologischen Erkenntnissen“ stehe, sondern auf eine technische Weiterentwicklung zurückzuführen sei. Nicht nur die betroffenen Eigentümer, sondern auch die StN stellen daraufhin die Frage, warum diese jetzt ohne eine Änderung der geologischen Einschätzung erforderlich sind: „Gibt die Aktiengesellschaft zusätzliches Geld aus, nur weil es neue technische Möglichkeiten gibt?“

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