StZ: Idee des S-21-Steuerkreises stößt auf Skepsis. Bodenplatte doch nicht genehmigt – EBA liegen Nachweise nicht einmal vor

Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute (hier), dass die Idee des Steuerungskreises beim Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Stuttgart 21 auf Skepsis stösst. So schreibt die StZ:

Beim Eba heißt es, dass „Planfeststellungsverfahren im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben geordnet durchzuführen“ seien. Natürlich gebe es auch heute schon „laufend Kontakte zwischen Vorhabenträgerin und Planfeststellungsbehörde“. Die Genehmigungsbehörde lässt aber keinen Zweifel daran, dass der Bauherr „die alleinige Verantwortung für seine Projekte trägt, was vor allem das Termin- und Qualitätsmanagement einschließt.“

Ein deutlicher Hinweis, dass die Bahn vor allem vor dem Hintergrund der Vielzahl von anstehenden Planänderungsverfahren für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke für das Zeitmanagement ihres Projektes verantwortlich ist. Wie die Bahn mit ihren Nachweisen hinterherhinkt, zeigt auch das Beispiel der Verlegung Fluchttreppenhäuser, über die bereits mehrfach in den Medien berichtet wurde. Doch nach Recherchen der StN liegen dem EBA noch nicht einmal die Antragsunterlagen vor.

Die Stuttgarter Zeitung hat auch beim Eisenbahn-Bundesamt nachgehakt, wie der Genehmigungsstand des statischen Nachweises für das Referenzbaufeld 16 sei. Ohne diesen Nachweis kann die Bahn nicht die Bodenplatte betonieren. Eine Arbeit, die ursprünglich für Mai 2015 geplant war. Vor zwei Tagen wurde auf dem Lenkungskreis noch eine Folie (hier) präsentiert, nach der die Genehmigung der Statik erfolgt sei: „Statische Nachweise für Bodenplatte sind erfolgt und wurden vom Eba-Prüfingenieur freigegeben“. Als weiterer Bauschritt ist aufgelistet: „Herstellung Bodenplatte folgt„.

Jetzt schreibt die StZ: „Auf Nachfrage erklärt die Bahn nun aber, dass die Planunterlagen ein zweistufiges Prüfverfahren durchlaufen müssen. Die Bewertung durch den Prüfingenieur ist dabei nur der erste Schritt. Gebaut werden darf hingegen erst, wenn im zweiten Schritt der sogenannte Bauvorlageberechtigte der Bahn sein Plazet gegeben hat. „Nach Kenntnis des Eisenbahn-Bundesamtes, hat der zuständige Bauvorlageberechtigte der Bahn noch nicht die nötige Freigabe erteilt für die Betonierung der Bodenplatten im Projekt Stuttgarter Tiefbahnhof. Es sind etwa noch die statischen Nachweise zu erbringen“, erklärt das Eba auf Nachfrage.

Diese Information deckt sich, so die StZ, mit der Auskunft des Ingenieure 22, die beim EBA wegen der Statik Einsicht in die Unterlagen beantragt hatten. Das EBA schrieb ihnen noch am 30.10.2015, dass „bis dato „beim Eisenbahn-Bundesamt noch keine der von Ihnen gewünschten Unterlagen eingereicht“ worden seien. Man muss es leider so drastisch formulieren, die Bahn hat ihre Projektpartner auf dem Lenkungskreis schlicht angelogen. Das ist unredlich. Die auch gegenüber der Öffentlichkeit versprochene Transparenz sieht anders aus.

Nachdem wir auch in unserem letzten Beitrag über die unzureichende Information der Lenkungskreisteilnehmer zum Tunnelvortriebsstand bei Stuttgart 21 berichtet haben, erscheint die Aussagequalität der Unterlagen, die laut Bahnvorstand Volker Kefer auch im Dezember dem Aufsichtsrat der Bahn AG präsentiert werden sollen, immer fraglicher.

Dieser Beitrag wurde unter Baufortschritt, Eisenbahn-Bundesamt, Kernerviertel, Killesberg, Tiefbahnhof, Zeitplan veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.