Lang ist es her. Ende Juli, mitten im Hochsommer, hatte sich die Stadtteilgruppe Nordlichter wegen der rund um die Uhr durch das Nordbahnhofviertel stattfindenen Lkw-Transporte in Schreiben an das Eisenbahn-Bundesamt und den Ordnungsbürgermeister Martin Schairer gewandt. Die Nordlichter beklagten, dass entgegen der Planfeststellung sowohl die Beton-Anlieferung als auch teilweise der Aushub per Lkw über die Nordbahnhof – Eckart – Otto Umfridstraße transportiert wird.
Der Ordnungsbürgermeister Martin Schairer hatte Ende August reagiert und in einem Schreiben eingeräumt, dass der Lkw-Verkehr zur Anlieferung des Betons nicht über das Nordbahnhofviertel erfolgen darf. Er räumte auch ein, dass in der Planfeststellung ursprünglich ein Betonwerk auf der zentralen Baulogistikfläche geplant war, das per Schiene mit Material beliefert werden sollte. Wegen fehlender Kapazität entfiel das Betonwerk in einer Planänderung. Daher muss jetzt der Beton für die Tunnelbauwerke per Lkw angeliefert werden.
Jetzt nach einem Vierteljahr hat das Eisenbahn-Bundesamt es für nötig erachtet auf das Schreiben der Nordlichter zu antworten und weist die Vorwürfe zurück. Lesen Sie hier. Das EBA kann bei den Lkw-Fahrten durch das Viertel keine Anhaltspunkte auf Verstoß gegen die Auflagen aus der Planfeststellung erkennen. Schließlich würden die Lkw-Fahrten ganz überwiegend über die Baustraßen abgewickelt. Die Unternehmer, die das Baumaterial anliefern, würden auch nicht den Verpflichtungen aus der Planfeststellung unterliegen. Die Bahn hätte ja Zufahrtempfehlungen (!) online gestellt. Außerdem sei auch nicht das EBA, sondern die Straßenverkehrsbehörde bei Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (Durchfahrtverbote) zuständig.
Auch hier sieht sich das EBA als Aufsichtsbehörde nicht in der Pflicht. Statt einer Zulieferempfehlung könnten die Transportunternehmer vertraglich von der Bahn auf bestimmte Routen festgelegt werden. Doch ganz so unverbindlich, wie das EBA es darstellt, ist dies nicht. In einem StZ-Bericht (hier) zum letzten Infoladenstammtisch hieß es: „Alle Bauunternehmer zu überwachen, sei eine „Herkulesaufgabe“, erklärte Peter Schütz [Rechtsanwalt der Bahn]. 16 Fahrern sei im Übrigen schon wegen Fehlverhaltens die Fahrerlaubnis für die Baustelle entzogen worden. „Da mussten die jeweiligen Firmen neue Fahrer stellen.“
Nach Beobachtungen der Nordlichter fahren immer noch die Betonlaster Tag und Nacht durch die Nordbahnhof – Eckart – Otto Umfridstraße. Außerdem werden die Materialanlieferungen und manchmal auch Aushub über diese Straßen transportiert – interessanterweise aber nur während der Zeit in der am Rosensteinquartier gebaut wird, also 7:00 bis ca. 20:00 Uhr. Die Materialanlieferung für die Baustelle Rosensteinquartier ist jedoch wesentlich geringer als die Transporte auf die C2 Fläche. Das Verkehrsaufkommen durch das Wohnquartier ist zwar bei weitem nicht mehr so hoch, wie vor einem Jahr, als noch die Baulogistikstraßen nicht in Betrieb waren. Dennoch stimmt es nach Einschätzung der Nordlichter einfach nicht wie von der DB und EBA behauptet, dass jetzt alle Transporte über die Baulogstraße gehen würden und nur in Ausnahmefällen über die öffentlichen Straßen.
Eine gute Gelegenheit nachzuhaken bietet sich für die Anwohner des Nordbahnhofviertels auf der Informationsveranstaltung am nächsten Dienstag um 19 Uhr in der Handwerkskammer.
Update: eine interessante Diskussion zum EBA-Brief findet im Drehscheibenforum (hier) statt. Dort kann man Kommentare wie diese lesen:
Zitat: „Allerdings unterliegen die Anlieferer als selbstständige Unternehmen grundsätzlich nicht den Verpflichtungen aus der Planfeststellung“ -> Also der nächste rechtsfreie Raum. Was hat man sich beim EBA denn vorgestellt, als man diese Klauseln in die Planfeststellung geschrieben hat? Dass sich Dr. Kefer persönlich hinter’s Lenkrad setzt? Solch eine Position dürfte rechtlich kaum haltbar sein. Die Planfeststellung ist keine Feststellung für ein bestimmtes Unternehmen, sondern für eine Baustelle. Was immer bei dieser Baustelle anliefert oder sonstwas unternimmt, ist an diese Planfeststellung gebunden.
Zitat: „Grundsätzlich ist die Vorhabenträgerin bemüht,…“ –> Bei einer Bewerbung wäre ein solches Zeugnis vernichtend. „Grundsätzlich bemüht“ ist eine Umschreibung absoluter Unfähigkeit und Inkompetenz.“