Es gibt eine Änderung bei der Ausführung der Hebungsinjektionen im Kernerviertel, auf die wir aufmerksam machen möchten.
Ursprünglich waren für die Hebungsinjektionen drei sogenannte CGV-Schächte planfestgestellt, von denen aus die Bohrungen und die Anhebung der Gebäude erfolgen sollten. Die beiden Schächte 2 an der Sängerstraße und 3 an der Urbanstraße sind bereits fertiggestellt und die Bohrungen weitgehend abgeschlossen. Hier die Folie aus der letzten Infoveranstaltung im Juni 2018:
Vom CGV-Schacht 1 sollten 1.100 Bohrungen für die Anhebung des grün markierten unteren Gebiets an der Sänger-/Urbanstraße erfolgen. Mit dem Bau des an der Willy-Brandt-Straße (vor dem ehemaligen Polizeirevier) geplanten Schachts 1 sollte allerdings erst begonnen werden, wenn die Bauarbeiten der Bahn entlang der B14 mit dem Bauabschnitt 25 abgeschlossen sind. Laut der letzten Infoveranstaltung ist erst Ende 2019 damit zu rechnen.
Jetzt konnte man einer im EU-Amtsblatt veröffentlichten Vertragsänderung entnehmen, dass dieser Schacht 1 wegfällt. In dieser heißt es: „Im Zuge der baubegleitenden Planungen konnte erreicht werden, dass der vertraglich vorgesehene CGV-Schacht 1, welcher direkt am BA 25 des PFA 1.1. liegt, entfallen kann. Zur Kompensation sind jedoch Ersatzbohrungen aus dem bereits durch den AN-Bau erstellen CGV-Schacht 2 erforderlich, welche Bestandteil der vorliegenden Anordnung sind.“ Und in einer weiteren Vertragsänderung ist davon die Rede, dass es eine geänderte Ausführungsplanung gibt. Darin heißt es: „Die Herstellung des Anfahrbereichs HBF-Süd gehört zu den hauptvertraglichen Leistungen des AN-Bau. Die nun angeordneten Leistungen gem. durch den AG geänderter Planung ist zur Erfüllung des Bausolls erforderlich.“
Daher hat das Netzwerk Kernerviertel bei der Bauinfo nachgehakt und wenige Tage später folgende Antwort erhalten:
„Der bereits hergestellte CGV-Schacht 2 (Sängerstraße) bietet die Möglichkeit, weitere Bohrungen durchzuführen. Aus den Planungen der Hebungsfelderweiterung und den Erfahrungen zur Bohrgenauigkeit im CGV-Schacht 3 (Urbanstraße) konnte die baubegleitende Planung unter Beachtung der Planfeststellung dahingehend angepasst werden, dass deutlich längere Bohrungen zielgerichtet durchgeführt werden. Die aus dem CGV-Schacht 1 (ehemaliges Polizeirevier Willy-Brandt-Straße) entfallenden Injektionen können daher mit Injektionen aus dem CGV-Schacht 2 ebenso erfolgreich hergestellt werden. Der Entfall des CGV-Schachts 1 führt zu einer Kosten- und Zeitersparnis. Des Weiteren ergibt sich daraus der Vorteil für die Anwohner in der direkten Nachbarschaft, dass die Schall- und Staubimmissionen für den Bau und Betrieb des Schachts entfallen.
Die Anordnung zur Bauleistung gemäß Ausführungsplanung des Auftraggebers musste getätigt werden, da die Erstellung der Ausführungsplanung – anders als in anderen Bereichen der Tunnelbauwerke – im Verantwortungsbereich des Auftraggebers erstellt wurde. Diese wurde dem Auftragnehmer zur Erstellung der Bauleistung nun zur Verfügung gestellt. In weiten Teilen der bereits hergestellten Tunnel lag die Ausführungsplanung im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.“