StN: Leipzig ist Endstation im Kampf um den Kopfbahnhof: „Das Bundesverwaltungsgericht hat das juristische Vorgehen der Stuttgarter Netz AG gegen den Abbau der oberirdischen Gleise im Stuttgarter Hauptbahnhof beendet. Jetzt muss die gescheiterte Klägerin über andere Optionen nachdenken.“
StZ: S-21-Kritiker setzen trotz Urteils auf Erhalt der Gleise: „Die Bahn muss nicht nach Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs von Stuttgart 21 die bisherigen oberirdischen Anlagen zum Weiterbetrieb anbieten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Projektkritiker setzten trotzdem weiterhin auf den Erhalt der Gleise.“
StZ: Die Stadt ist der Sieger: „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den oberirdischen Gleisanlagen am Stuttgarter Hauptbahnhof, sorgt für Planungssicherheit bei der Stadt. Trotzdem bleiben Unwägbarkeiten, kommentiert StZ-Titelautor Christian Milankovic.„