StZN: Bahn will von Stadt 591 Millionen Euro

Noch im September 2016 hatte der damalige Bahnchef Rüdiger Grube bei der Grundsteinlegung des „Tiefbahnhofs“ Stuttgart 21 als „großes Geschenk“ der Bahn an die Stadt Stuttgart bezeichnet (StZN). Jetzt erfolgt die Rechnung der Bahn für das „große Geschenk“. Die beiden Stuttgarter Zeitungen berichten heute (hier), dass die Stadt Stuttgart beim Verwaltungsgericht ihre Erwiderung auf die Klage der Bahn auf Mitfinanzierung der Mehrkosten eingereicht hat. Beim aktuellen, neuen Kostenrahmen von 7,9 Milliarden Euro fordert die Bahn von der Stadt Stuttgart weitere 591 Millionen, also mehr als eine halbe Milliarde Euro.

Die StZN schreibt: „In der Klage der Bahn geht es nicht mehr nur um die zwei Milliarden. Der Schienenkonzern liest aus einer Sprechklausel im Vertrag eine unbegrenzte Mitzahlungspflicht der Partner heraus. Der aktuelle Stand lautet so: S 21 wird sich nach der jüngsten Kostenberechnung der Bahn auf bis zu 7,9 Milliarden Euro verteuern. Die neue Infrastruktur soll statt wie im Vertrag vorgesehen 2019 Ende 2024 in Betrieb gehen. Die strittige zu finanzierende Summe liegt nun bei 3,4 Milliarden Euro. Die Summe habe eine Region erreicht, die an den Atomausstieg erinnere, sagt ein Anwalt,(…)“.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Klageverfahren, Kosten, Stadt Stuttgart, Städtebau veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.