Nach mehr als drei Jahren Planung und mehreren Nachbesserungen bei den Antragsunterlagen hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Anfang Juli die 9. Planänderung im PFA 1.6. über den Wegfall des ursprünglich vorgesehenen „Einschubbauwerks“ in Obertürkheim genehmigt. Statt des technisch anspruchsvollen Bereichs um die Bruckwiesenwegbrücke, wo die Gleise Richtung Obertürkheim aus dem Tunnel wieder an die Oberfläche kommen sollten, wird der eingleisige bergmännische Abschnitt Richtung „Auftauchbereich“ um 340 Meter verlängert.
Die Planänderung war umstritten; dies meldeten die Stuttgarter Zeitungen im Juli 2016 (hier). Das Infobündnis Zukunft Schiene berichtete letzten September in „Neuigkeiten aus der wunderbaren Welt der Planänderungen bei Stuttgart 21″, dass wegen den erforderlichen Überarbeitungen das EBA damals nur ein Teil der eingereichten Planänderung genehmigt hatte.
Den aktuellen Planänderungsbescheid des EBA finden Sie hier. Das EBA sieht folgende Vorteile der Planänderung: „Gegenüber der bereitsplanfestgestellten Variante verringern sich die umzuverlegenden Spartenleitungen, baubedingten Eingriffe, Emissionen, Umweltbeeinträchtigungen und erforderlichen Sperrpausen.“
Der Umfang des Bescheides ist mit 81 Seiten beträchtlich. Daraus geht hervor, dass die Behörde u.a. Einwendungen zur wasserrechtlichen Genehmigung für die dauerhafte Einleitung in den Uhlbach, der Zugänglichkeit der Tunnel für Rettungsfahrzeuge sowie von betroffenen Eigentümern – darunter auch der Hafen Stuttgart GmbH und der Paul Nanz GmbH & Co. KG- zu bewerten hatte. Die Zusagen gegenüber den Eigentümern finden sich ab S.17, darunter auch die Standsicherheit von Gebäuden zu gewährleisten, die Gewährleistung der Zugänglichkeit und u.a. auch die Pfahlgründung eines Gebäudes bei den Bauarbeiten zu beachten. Über das Verfahren und die Einwendungen wird ab Seite 31 des Bescheids eingegangen.
Theoretisch hätte die Bahn jetzt die Baufreiheit für den Bau der Tunnel im PFA 1.6 bis nach Obertürkheim. Allerdings herrscht weiterhin Stillstand beim Vortrieb in Untertürkheim hinter dem Lindenschulviertel. Seit Anfang September 2016 ruhen die Vortriebsarbeiten nach einem massiven Wassereinbruch unter der Albert-Dulk-Straße kurz vor einem Sportgelände. Nach Aussage des Pressesprechers bestand große Gefahr für Leib und Leben der Mineure. Doch auch nach der monatelangen Sperrung des Sportgeländes für die Betoninjektionen zur Verfüllung der Hohlräume im Untergrund und der Rückgabe des Sportgeländes an den Verein geht es in der Weströhre bislang nicht weiter.
Die Stuttgarter Zeitung berichtete Anfang Juni in einer Meldung (hier) über die Gründe der weiteren Verzögerung: „In Untertürkheim, wo im September 2016 Wasser in eine Tunnelbaustelle eingebrochen war, schaut die Bahn nun genauer hin. In einem Ende Mai veröffentlichten Auftrag heißt es, dass es trotz „zuvor detailliert durchgeführter Bodenerkundungen keinen Anhalt für die tatsächlich vorgefundenen Wasseransammlungen“ gegeben habe. Die Bahn beauftragte daher nun „eine zusätzliche Abdichtungsmaßnahme“.
Die Transparenz von Seiten der Bahn lässt leider zu wünschen übrig. Sowohl über die weitere Bauverzögerung der Vortriebsarbeiten in der Nähe des Lindenschulviertels als auch zur Genehmigung der 9. Planänderung über den Wegfall des Einschubbauwerks finden sich auf der Webseite der Projektgesellschaft keine Pressemitteilungen. Dafür aber allein drei Meldungen (1 / 2 / 3) im Zusammenhang mit der Rückgabe des Sportgeländes an den Fußballverein 07 Untertürkheim.