Die beiden Stuttgarter Zeitungen berichten morgen (hier) über die Ausgleichszahlung der Stadt Stuttgart an die Bahn für die geplante Verlegung des Entrauchungsbauwerks Killesberg vom Gelände des Augustinum-Stifts an den Zwischenangriff Prag und die Schreiben der von dieser Verlegung betroffenen Eigentümer am Wartberg und Dornbusch an den Oberbürgermeister Fritz Kuhn.
Bei den 930.000 Euro handelt es sich um die Weiterreichung der nachträglichen Ausgleichzahlung von Seiten des Käufers. Die STZN schreibt: „Die Stadt hatte die Verlegung angeregt, denn die Entrauchung in der Nähe hochwertiger Wohnbebauung sei „städtebaulich unbefriedigend“.
Doch die geplante Verlagerung des Entrauchungsbauwerks an den Tunnelmund des Zwischenangriff Prags ist auch für die ebenfalls „hochwertige“ Wohnbebauung am Wartberg und Dornbusch nicht minder „unbefriedigend“. Daher haben sich zahlreiche betroffene Eigentümer des Netzwerks Killesberg und Umgebung e.V. in Schreiben an den Oberbürgermeister gewandt. Lesen Sie hier.
Die beiden Stuttgarter Zeitungen schreiben dazu: „In der Verlegung sehen die Anwohner am Wartberg und im Dornbusch Nachteile für sich. Wenn für das Augustinum eine Wertminderung anerkannt worden sei, dann müsse auch gelten, das „unsere Familien nicht weniger schützenswert sind als die Senioren“. Man habe, so die Anwohner-Initivative Netzwerk Killesberg, einen Alternativstandort für die Entrauchung vorgeschlagen. Doch weder Stadt noch Bahn seien darauf eingegangen. Die Anwohner fordern nun, die Nachzahlung des Augustinums als Ausgleich für die Wertbeeinträchtigung ihrer Grundstücke (1280 bis 1540 Euro pro Quadratmeter) einzusetzen. „Wir sind keine Bürger zweiter Klasse“, heißt es in einem Schreiben an OB Fritz Kuhn (Grüne).“
Die Bürgerbeauftragte der Stadt Stuttgart, Alice Kaiser, hat den Eigentümern geantwortet und sie auf das Planänderungsverfahren verwiesen, das die Bahn im Mai 2017 eingereicht hat. In dem Antwortschreiben heißt es u.a.: „Wir gehen davon aus, dass die unmittelbar Betroffenen im Rahmen des Verfahrens angehört werden. Die Betroffenen haben dann die Möglichkeit ihre Belange vorzutragen. Über diese wird dann das Eisenbah-Bundesamt entscheiden. Sofern Entschädigungsansprüche betroffener Eigentümer bestehen, sind diese gegenüber der Vorhabenträgerin, also hier der Bahn, geltend zu machen. Weitere Entschädigungsansprüche gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart sind aus unserer Sicht rechtlich nicht begründbar.“
Das Netzwerk Killesberg hatte sich bereits vor vier Jahren wegen der Verlagerung des Entrauchungsbauwerks an die Stadt gewandt. Die Ingenieure 22 kritisierten die geplante Verlagerung des Entrauchungsbauwerks an den ZA Prag als nicht funktionsfähig.