StZ: Tunnelnachbarn sollen ins Hotel / Schreiben des Infobündnisses Zukunft Schiene an Ordnungsbürgermeister Martin Schairer

Die Vortriebsarbeiten des Obertürkheimer Tunnels stehen kurz vor dem Untertürkheimer Lindenschulviertel. Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute (hier), dass den Meißelarbeiten des Tunnelbaus betroffenen Anwohnern des Lindenschulviertels ab 4.März wieder Hotelübernachtungen angeboten werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang  auf den Katalog der angebotenen Schutzmaßnahmen, die auch die Kostenübernahme von Ferienwohnungen vorsieht.

Weiterhin ist laut StZ ein Antrag der Bahn auf eine weitere Ausnahmegenehmigung für Sprengungen im Nachtzeitraum zwischen 22-24 Uhr bei der Landesbergdirektion und dem Eisenbahn-Bundesamt anhängig, über den die Behörden noch entscheiden müssen. Im Zuge der ersten Ausnahmegenehmigung für nächtliche Sprengungen, die am 8.2. auslief, wollte die Bahn den Anwohnern im Lindenschulviertel jedoch keine Kostenübernahme für Ersatzwohnraum anbieten.

Doch Anwohner im Lindenschulviertel drängen auf eine nächtliche Baupause wie es die Bahn beim Bau des Albabstiegstunnels unter dem Ulmer Wohngebiet Kienlesberg praktiziert hatte.  Die StZ schreibt dazu: „Forderungen, denen sich zuletzt die Gemeinderatsfraktion der Grünen, der örtliche Bezirksbeirat sowie das „Infobündnis Zukunft Schiene – Obere Neckarvororte“ angeschlossen haben. Der Zusammenschluss der projektkritischen Anwohner schrieb bereits im Januar an Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) unter anderem: „Es ist Ihre Aufgabe als Bürgermeister für Sicherheit und Ordnung, für eine ungestörte Nachtruhe aller Stuttgarter/-innen zu sorgen, auch derjenigen, die im Lindenschulviertel wohnen!“ Im Rathaus heißt es, dass für die Beantwortung der verschiedenen Vorstöße eine Vielzahl von beteiligten Stellen zu hören sei und die Beantwortung daher noch etwas dauern könne.“

Der Bezirksbeirat Untertürkheim hatte bereits vor Weihnachten (StZN) bereits bei der Stadtverwaltung wegen der bis 8.2. geltenden Ausnahmegenehmigung für nächtliche Sprengungen und den fehlenden Schutzmaßnahmen nachgehakt.

Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmals auf den Brief des Infobündnisses Zukunft Schiene -obere Neckarvororte- an den Ordnungsbürgermeister Martin Schairer hinweisen. Lesen Sie hier. Das Infobündnis hakt darin nach, warum durch die Stadt Stuttgart „eine Lärmsimulation am 9. September 2012 (ursprünglich geplant zwischen 01:00 Uhr und 05:00 Uhr) verboten wurde, und zwar „unabhängig vom Zeitpunkt(!) und der gewählten Örtlichkeit“.  Die StZ berichtete (hier) im September 2012 über das Verbot von Seiten des Ordnungsamtes. Das Infobündnis verweist in seinem Brief auf die damalige Begründung der Stadt Stuttgart für diese Verfügung und zitiert daraus:

Das Amt für öffentliche Ordnung hat die Aufgabe, die Maßnahmen zu ergreifen,
die notwendig sind, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Dabei umfasst die öffentliche Sicherheit den Schutz der Rechtsordnung, also den Schutz der bestehenden Gesetze, aber auch der Rechtsgüter, denen innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung eine zentrale Bedeutung zukommt. Dazu gehört neben dem Schutz der Gesundheit auch der Schutz des Sonntags und der gesetzlichen Nachtruhe. (…) Diese Richtwerte sind Beurteilungsgrundlage für behördliche Genehmigungen und Verbote sowie für gerichtliche Entscheidungen. Dabei ist es unstrittig, dass die Einhaltung dieser Richtwerte erforderlich ist, um das Ruhebedürfnis der Anwohner genauso zu gewährleisten wie die allgemein anerkannte Nachtruhe. (…) Sowohl die Lautstärke als auch die Art der (…) Schallquelle ist geeignet, das Ruhebedürfnis der direkten Anwohner und Betroffener weit darüber hinaus erheblich zu stören. Die Betroffenen haben nicht die Gelegenheit, sich der Einwirkung der Ruhestörung zu entziehen, sondern werden ihr, selbst wenn eine Vorwarnung gegeben werden sollte, zu einer Zeit ausgesetzt, die als Zeit der Nachtruhe besonders geschützt werden muss. (…) Der Sonntag genießt als Tag der Ruhe einen besonderen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Schutz (…) Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist ein derartiger Geräuschpegel in den Nachtstunden sogar geeignet, wegen der Störung des Schlafrhythmus ein Wiedereinschlafen zu verhindern. (…) Die Untersagung (…) ist notwendig und geeignet, die Anwohner vor den Einwirkungen von unzulässigem Lärm zu schützen.“

Das Infobündnis weist daraufhin, dass die zitierten Aussagen ohne Ausnahme auch für die nächtlichen Sprengungen im Lindenschulviertel zutreffen und fragt nach, „warum hier mit zweierlei Maß gemessen wird“. In dem Schreiben heißt es weiter:

„Die allnächtliche Störung der Nachtruhe durch Sprengungen, die außer der Lärmbelastung zusätzlich noch mit Erschütterungen verbunden sind, soll dagegen wochenlang Nacht für Nacht erlaubt sein. Selbst am Wochenende soll nur die eingeschränkte Nachtruhe von 6 Stunden eingehalten werden! Die Betroffenen sollen nicht einmal mehr die Möglichkeit bekommen, vorübergehend ein Ersatzquartier auf Kosten des Vorhabenträgers zu beziehen! Wir können nicht verstehen, warum dieser wesentlich gravierendere und Nacht für Nacht wiederholte Eingriff in „den Schutz des Sonntags und der gesetzlichen Nachtruhe“ möglich sein soll.“

Am 9.2. traf eine Zwischennachricht des Ordnungsbürgermeisters Martin Schairer ein. Er darin bittet um Verständnis, dass die Beantwortung der Fragen noch Zeit benötigt und schreibt „Zur Klärung der aufgeworfenen Fragen sind verschiedene Stellungnahmen einzuholen.“

Dieser Beitrag wurde unter Bauarbeiten, Erschütterungen, Lärm, Sprengungen, Stadt Stuttgart, Unterfahrung, Untertürkheim veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.