Am 7. Dezember 2016 – also rechtzeitig zur Sitzung des Aufsichtsrats der Bahn – haben die Netzwerke ein Schreiben an den Vorsitzenden und an die Mitglieder dieses Gremiums gerichtet, in dem sie die großen Risiken aus dem Tunnelbau im Anhydrit anprangerten. Die Netzwerke 21 hatten für ihre Mitglieder sowie für deren Häuser und Grundstücke Garantien der Deutschen Bahn AG sowie des Bundes gefordert, dass jeder Schaden an Gebäuden, der aus dem Tunnelbau resultiert, vollumfänglich übernommen wird.
Die Bahn hat in zwei Schreiben geantwortet. Das erste – direkt aus Berlin vom Büro des Konzernvorstandes (hier) – erreichte die Netzwerke am Heiligabend letzten Jahres. Es war knapp und nichtssagend. Dass sich der Aufsichtsrat der DB AG künftig weiterhin intensiv mit Stuttgart 21 und dessen Baufortschritt befassen werde, sollte angesicht des milliardenschweren Bahn-Projekts eine Selbstverständlichkeit sein. Auch wenn Stuttgart 21 und die Behandlung des vom Aufsichtsrats bestellten KMPG- Gutachten, in dem die Gutachter vor den Baurisiken im Anhydrit warnen, seit Oktober in den letzten Sitzungen jeweils von der Tagungsordnung genommen wurde.
Das zweite Antwortschreiben (hier) traf am 10. Februar (!) ein. Auch diese späte Antwort, die von der Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (PSU) kam, war total unbefriedigend.
Die Aussagen der PSU, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Peter Sturm, müssen entschieden zurückgewiesen werden: Dass die Bahn in den Gesprächen über die Gestattungsverträge beim Kapitel „Haftung bei Gebäudeschäden“ kein Entgegenkommen zeigte, war der wesentliche Grund für das Scheitern der Verhandlungen zwischen den Netzwerken und der Bahn. Wissen wir doch, dass Schäden durch den Anhydrit, also vorwiegend Gebäude- bzw. Grundstückshebungen, lange Zeit nach dem Tunnelvortrieb auftreten können.
Damit kommt allenfalls ein räumlicher Zusammenhang zwischen dem Auftreten des Schadens und den Vortriebsarbeiten in Betracht kommt, nicht aber ein zeitlicher:
Viele Jahre nach dem Vortrieb sind Schäden durch das Quellen des Anhydrits möglich, was auch das KPMG-Gutachten aussagt. Und dass die Bahn die „verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten“ hat, werden ihre Anwälte den Gerichten dann schon darlegen. Insoweit ist die Forderung der Anwohner-Netzwerke nach Garantien von Bahn und Bund mehr als berechtigt.