Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute (hier), dass Anwohner in Untertürkheim in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen das Eisenbahn-Bundesamt klagen. Sie fordern einen nächtlichen Baustopp bis eine förmliche Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes über die zugewährenden Schutzmaßnahmen während der monatelangen Bauzeit getroffen wurde. Geklagt hat eine Gruppe von Eigentümern des Netzwerks Untertürkheim.
Seit Monaten ist der Sprengvortrieb in den Wohnhäusern des Untertürkheimer Lindenschulviertels deutlich zu spüren. Seit mehreren Wochen kommt im Nachtzeitraum noch der nächtliche Meißelvortrieb dazu, der als sekundärer Luftschall in den Schlafzimmern ankommt und den Anwohner des Viertels den Schlaf raubt. Daher gilt vorerst bis 8. Juli das Angebot der Bahn auf Hotels auszuweichen. Dieser Zeitraum wird sicherlich verlängert werden. Wegen der nachlaufenden zweiten Röhre, die zudem noch knapper unter den Wohngebäuden gebuat werden soll, drohen weitere monatelange Belastungen. Im Alltag zeigt es sich, dass für die meisten Anwohner, insbesondere Familien mit schulpflichtigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, ein monatelanger abendlicher Umzug ins Hotel aus organisatorischen Gründen unzumutbar ist. Bei einem Komplettumzug ins Hotel wären sie mangels einer eigenen Küche zudem gezwungen sich teuer extern zu ernähren. Ersatzwohnungen oder Entschädigungen, wie sie eigentlich der Planfeststellungsbeschluss vorsieht, werden als Schutzmaßnahme nicht gewährt.
Beauftragt wurde der Verwaltungsrechtler Dr. Tobias Lieber von der Freiburger Kanzlei Fridrich, Bannasch und Partner, der auch den BUND in der Erörterung zum Filderabschnitt vertreten hat. Auch das Netzwerk Kernerviertel hatte ihn vor zwei Jahren wegen der unzureichenden schalltechnischen Prognosen eingeschaltet. Dr. Lieber hatte auch auf einer Informationsveranstaltung der Netzwerke im Dezember 2014 in seinem Vortrag auf die Untätigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes hingewiesen. Die Aufsichtsbehörde müsste laut Planfeststellung in einem förmlichen ergänzenden Verfahren, bei dem die Betroffenen auch informiert und angehört werden müssen, über die erforderlichen Schutzmaßnahmen auf Basis umfassender schalltechnischen Detailgutachten entscheiden. Diese förmliche Entscheidung, gegen die auch die Betroffenen ggf. Rechtsbehelf einlegen könnten, hat das Eisenbahn-Bundesamt nicht getroffen, sondern lediglich die von der Bahn vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen akzeptiert.
Sein Eilantrag an den Verwaltungsgerichtshof zeigt, dass das Eisenbahn-Bundesamt weiterhin untätig war. Er beantragt im Eilverfahren das Eisenbahn-Bundesamt im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, bis zum zum Ergehen eines vollziehbaren Planergänzungsbeschluss den nächtlichen Meißelvortrieb zu untersagen:
Im Antrag wird darauf hingewiesen, dass das Eisenbahn-Bundesamt in keinem Planfeststellungsabschnitt bei Stuttgart 21 das nach der Planfeststellung erforderliche ergänzende förmliche Verfahren durchgeführt hat:
Dieses Verfahren ist jedoch erforderlich, um den Betroffenen ihre subjektiven Rechte zu sichern. Es könne nicht der Bahn als Bauherrin überlassen werden, ob und welche Schutzmaßnahmen sie ergreift: