Versicherung lehnte Schadenserstattung ohne Stellungnahme der Bahn und ohne Begutachtung ab und lenkt jetzt ein- alles nur ein Missverständnis?

Traurig, aber wahr. Monate lange heftige, zum Teil erdbebenarige Sprengungen während des Tunnelvortriebs in Wangen, dann ein immer feuchter werdender Keller und die Versicherung der Bahn lehnt eine Schadensübernahme ohne Begutachtung vor Ort ab. Erst nach unserem Beitrag auf der Webseite, in dem wir die Schilderung der Eigentümerin veröffentlichten, ist Bewegung in die Angelegenheit gekommen.

Auf der am letzten Donnerstag stattgefundenen Infoveranstaltung in Untertürkheim, musste Dr. Peter Schütz, Rechtsanwalt der Bahn, auf Nachfrage des Netzwerks Unterürkheim einräumen, dass im Schadensfalle eigentlich eine Begutachtung vor Ort Standard bei der Schadensabwicklung sei. Benjamin Denk, Teilabschnittsleiter im Obertürkheimer Tunnel, erklärte die ganze Angelegenheit als Missverständnis. Dies sei der erste Schadensfall, der entlang der Tunnelstrecke gemeldet wurde. Die Versicherung hätte leider seine Mail nicht erhalten. In dieser hätte er erklärt, dass die Verursachung aus dem Sprengvortrieb nicht direkt zuzuordnen, aber auch nicht auszuschließen sei.

Die Versicherung hat sich jetzt nochmals schriftlich bei der Wangener Eigentümerin gemeldet. Zitat aus dem Schreiben vom 12.Mai 2016, das sie am Samstag im Briefkasten vorfand:

„.. in dieser Angelegenheit hat uns unsere Versicherungsnehmerin kürzlich weitere Informationen übermittelt.  Wir sind bereit, den Vorgang noch einmal aufzugreifen und haben das Ingenieurbüro Dr. Spang damit beauftragt, die von Ihnen reklamierten Schäden zu besichtigen und anschließend in Form eines Haftpflichtgutachtens Stellung zu nehmen. Das Büro wird den Ortstermin mit Ihnen vereinbaren.  Nach Erhalt des Gutachtens werden wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.“

Die Eigentümerin hatte sich auch parallel dazu an das Gutachterbüro Spang gewendet, das die Beweissicherung vorgenommen hatte und schilderte uns:  „Herr G. teilte mir mit das er gerade meine Akte vorliegen hat. „Alles würde sich entspannen.“ Er stimmte mir zu, dass ohne eine Besichtigung der Schäden vor Ort überhaupt keine finale Aussage getroffen werden kann. Die HDI wäre nun auf sie zugekommen. Sie prüfen nun den Vorgang, aber er bittet um Geduld zwecks einem Termin vor Ort, weil das Büro Dr. Spang derzeit mit Terminen im Lindenschulviertel überlastet ist. Nun warte ich auf einen Terminvorschlag.“

Die Eigentümerin kommentierte diese Wendung mit den folgenden Worten: „Hier ist klar ersichtlich, dass dies nur aufgrund der Veröffentlichung auf der Netzwerkseite geschehen ist. Ich bin die Behandlung der Bahn so leid!!! Von wegen die Bahn tut alles, um ihre Kommunikation zu verbessern, da ist noch viel Spielraum drin!

Wir fragen uns auch, wie es sein kann, dass eine Versicherung ohne eine Einschätzung der Bahn als Versicherungsnehmerin und ohne Begutachtung vor Ort erst einmal pauschal eine Schadensübernahme ablehnte und der Wangener Eigentümerin im ersten Schreiben mitteilte:

 „Zwischenzeitlich hat unsere Versicherungsnehmerin ergänzend Stellung genommen. Danach kann ein Zusammenhang zwischen den projektbezogenen Tiefbauarbeiten und den von Ihnen reklamierten Gebäudeschäden ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für die Sprengungen, die in einem so großen Abstand zu Ihrem Anwesen stattfanden, dass dort mit Schäden nicht zu rechnen ist. Daher weisen wir etwaige Schadensersatzforderungen im Namen unserer Versicherungsnehmerin zurück.“

Man kann nur hoffen, dass dies das einzige „Missverständnis“ bei der Schadensabwicklung entlang des Tunnelbaus von 59 Kilometern für Stuttgart 21 bleibt und dieses Vorgehen der Versicherung der Bahn keine Methode zur pauschalen Abwehr von Schadenersatzforderungen darstellt.

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