Kontext: Ins Hotel mit Hirtenbrief

Trotz des strengen Sonn- und Feiertagsgesetzes des Landes Baden-Württemberg wird bei den Bauarbeiten für Stuttgart 21 die an diesen Tagen besonders geschützte Ruhe nicht eingehalten. Die Tunnelvortriebsarbeiten und die Anlieferung des Baumaterials an den innerstädtischen Zwischenangriffen laufen 7 Tage die Woche rund um die Uhr. Die Baufirmen sprengen mit deutlichen Erschütterungen oder Staubbelastungen auch an Sonn- und Feiertagen, wie z.B. in Wangen, am Zwischenangriff Prag/Wartberg oder an der Rettungszufahrt neben dem Wagenburgtunnel. Auch lautstarke Rammarbeiten, wie in Untertürkheim oder  jetzt am Pfingstwochenende in Obertürkheim finden an Sonntagen statt.

Ulrich Ebert, aktiv bei den Ingenieuren22 und Juristen zu Stuttgart 22 hat immer wieder auf die fehlende, aber nach dem Gesetz vorgeschriebene Beteiligung der Kirchen an den Ausnahmegenehmigungen hingewiesen und bei den Kirchen, den Behörden und der Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm GmbH nachgehakt. Wir haben zuletzt seinen Mailverkehr mit der Landesbergdirektion veröffentlicht, in dem die Freiburger Behörde die Beachtung des Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie der Immissionsschutzgesetze beim Sprengvortrieb betont.

Die Zeitschrift Kontext beleuchtet in dieser Woche in einem sehr lesenswerten Beitrag (hier) die Gesetzeslage und die Rolle der Kirchen und Behörden. Ein Zitat daraus: „Autowaschen an Sonn- und Feiertagen ist verboten. Aber gesprengt werden darf schon, wenn die Deutsche Bahn es will. Eigentlich müssten die Kirchen dagegen protestieren. Aber sie tun es nicht. Als Trostpflaster bietet die Bahn Hotels über Pfingsten an.“

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