Die Stuttgarter Nachrichten berichten in ihrer heutigen Ausgabe (hier) über die Erfahrungen von Eigentümern, die von den Tunnelbauten der SSB am Kriegsberg im Zuge von Stuttgart 21 betroffen sind.
Der Artikel weist zum einen auf unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für die Entschädigung hin. Die SSB wendet – wie in der Vergangenheit bei anderen Streckenausbauten auch – das sogenannte Münchner Verfahren zur Bemessung der Entschädigung an. Die Entschädigungsangebote der Bahn werden hingegen auf Basis des sogenannten Stuttgarter Gutachtens des Unternehmens DIA Consulting AG berechnet, dessen Methodik sowohl von Seiten der Netzwerke als auch von Haus und Grund kritisiert wird. Auch die Landeswasserversorgung lässt den Wert ihres Grundstücks durch die Stadt ermitteln. Zum anderen berichten die Stuttgarter Nachrichten über Eigentümer, die über Datenschutzverletzungen und erheblichen Druck durch die Vertreter der Landsiedlung klagen, endlich zu unterschreiben.
Der betroffene Eigentümer hatte sich einen Anwalt genommen, der Verbesserungen erreichte, u.a. auch eine Nachzahlungsklausel. Dazu die Stuttgarter Nachrichten:
..Diese ist wichtig für den Fall, dass ein Gericht die Berechnungsmethodik kippen oder die SSB am Ende bei der Entschädigung doch noch eine Schippe drauflegen sollten. „Wer dann zu schnell unterschrieben hat, ist der Dumme“, sagt Seidelmann. Auch wichtig: Die SSB strichen den geforderten Einwendungsverzicht aus dem Vertrag und nahmen eine „Klarstellung“ auf. Und zwar die, dass mit der Entschädigung „weitere Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüche nicht mit abgegolten sind“. Seidelmanns Anwalt beschreibt den Sachverhalt so: „Es gibt zwei Arten von Mandanten. Die einen sind gegen Stuttgart 21, und die anderen wollen nicht übers Ohr gehauen werden.“