Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung (hier) gehen die Bauarbeiten am Rettungstunnel weiter. In einem Vertrag verständigte sich die Bahn mit der Landeswasserversorgung auf eine vorläufige Entschädigung. Über die endgültige Höhe der Entschädigung wollen beide Seiten noch verhandeln, gegebenenfalls müsse dies das Regierungspräsidium Stuttgart feststellen. Die Netzwerke fordern eine faire Entschädigung auch für die rund 3.000 vom Tunnelbau betroffenen Eigentümer.
Daher kann man den dazugehörigen Kommentar des StZ-Redakteurs Thomas Durchdenwald zu diesem Vorgehen nur unterstreichen: „..Jedenfalls beobachten die in Netzwerken zusammengeschlossenen Anwohnern sehr genau, wie hoch die Entschädig- ung für die Landeswasserversorgung ausfallen wird. Und sie werden zurecht darauf pochen, dass diese Grundsätze auch für ihre Grundstücke angewendet werden. Macht für sie das Stadtmessungsamt dann auch ein amtliches Gutachten? Eine Bevorzugung des Zweckverbands, eine Lex Landeswasserversorgung kann und darf es nicht geben…“