StZ: Bahn räumt Fehler in Lenkungskreisunterlage ein. Fehlende Genehmigungen blockieren Bauarbeiten Richtung Bad Cannstatt

Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute (hier), dass die DB Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm GmbH/ Bahn noch nicht die Planänderung für den Zwischenangriff Ehmannstraße am Rande des Rosensteinparks eingereicht hat. Dabei sollte nach der Lenkungskreisunterlage, die den Projektpartnern von Stadt und Land im letzten November präsentiert wurde, die Genehmigung als Prämisse im März 2016 vorliegen, damit der Zeitplan eingehalten werden kann. Die Bahn erklärt dies lapidar mit einem „Übertragungsfehler“. Die Bahn hofft nun auf eine Genehmigung bis Endes diesen Jahres, wenn der Planänderungsantrag nächste Woche beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht wird.

Wegen der fehlenden Genehmigung können die bergmännischen Vortriebe von den beiden beantragten Zwischenangriffen Abstellbahnhof und Rosenstein nicht starten. Darüberhinaus blockiert dies auch die Bewertung des EBAs über die mit der 17. Planänderung beantragten Bauarbeiten am Neckarhang unterhalb des Schlosses Rosenstein, die in ein streng EU-geschützes Naturschutzgebiet eingreifen sollen.

Die Bahn hat nicht nur die Projektpartner, sondern auch die Anwohner des Stuttgarter Nordens auf der letzten Infoveranstaltung im November 2015  „desinformiert“. Von noch nicht einmal nicht eingereichten Planänderungsunterlagen für den Bereich Ehmanstraße war auch hier keine Rede. Stattdessen wurde damals die folgende Folie über die Zwischenangriffe im PFA 1.5. präsentiert und das geänderte Logistikkonzept Ehmannstraße (2/3 Abtransport über die Tunnelröhren zum ZA Nord) vorgestellt:

Vortriebstand PFA 1.5.

Bis zur Genehmigung sollen die beiden fertiggestellten Röhren vom ZA Nord bis zur Ehmannstraße innenverschalt werden. Für die Anwohner des Nordbahnhofviertels bedeutet dies verstärkten Lkw-Verkehr zur Betonanlieferung der Innenverschalung. Hier der aktuelle Vortriebsstand des Cannstatter Tunnels zum 28.März 2016:

20160328 Tunnelvortrieb Canstatter Tunnel

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