Gruppengespräche für betroffene Eigentümer im Vorfeld der Unterfahrung – Fehlanzeige

Beitrag von Ulrich Hangleiter, Vorsitzender des Netzwerks Killesberg und Umgebung e.V. :

Vor einigen Tagen waren die Sprecher der Netzwerke 21 von Peter Sturm, dem Co-Geschäftsführer der DB Projektgesellschaft Stuttgart – Ulm GmbH (PSU), zu einem Gespräch eingeladen. In Gegenwart der Bürgerbeauftragten der Stadt, Alice Kaiser, sollten anstehende Themen aller Netzwerke im Umgang mit der PSU diskutiert bzw. geklärt werden.

Dazu gehörte auch die Frage der Gruppengespräche für die von S21 betroffenen Grundstückseigentümer, die von der Bahn wiederholt und vollmundig angekündigt worden waren, erstmalig im Januar 2014. Die Grundstückeigentümer sollten in kleinen Gruppen eingeladen und „konkret über die Baumaßnahmen, den Zeitplan, die Auswirkungen sowie die rechtlichen Hintergründe für die Immobilien (Beweissicherung, Vertragsinhalte/ Entschädigungsregelungen, Ausgleichsmaßnahmen) informiert“ werden. Damals wurde auch Geschäftsführer Peter Sturm mit den Worten zitiert: „Die Informationsveranstaltungen in kleineren Gruppen ermöglichen es, den direkten Dialog mit den Eigentümern zu führen und viele Fragen frühzeitig so zu lösen.“

Die Vertreter der Netzwerke 21 beanstandeten nun bei ihrem Treffen mit Herrn Sturm am 16. März, dass die Gruppengespräche zu den Gestattungsverträgen nicht stattfinden. Insbesondere im Norden (Kriegsberg – Killesberg – Wartberg) ist von solchen kleinen Gruppen (z.B. 5 bis 8 Parteien) in jüngerer Zeit nichts bekannt geworden. Hier gab es zuletzt im Herbst 2014 Gruppengespräche. Seitdem herrscht Sendepause, so die Mitglieder des Netzwerks Killesberg und Umgebung e.V.. Außer Ankündigungen und Versprechungen liefert die Bahn nichts. Wenn Herr Sturm sagt, die Sache liefe doch gut, muss er etwas anderes meinen. Es darf bezweifelt werden, ob die Bahn wirklich Interesse an solchen Gesprächen in Gruppen hat. Die Sprecher der Netzwerke 21 appellierten an die Bahn, die Gespräche im Sinne der Transparenz wieder aufzunehmen.

Auch in einem anderen Punkt weichen die Wahrnehmungen der Netzwerke 21 von den Aussagen der Bahn ab: Behauptet die Bahn doch, dass sie bei der Ermittlung der Entschädigungen für die Unterfahrrechte den Bodenwert der Grundstücke ansetzt. Dies war für die Sprecher der Netzwerke überraschend, ist in ihrem Kreis doch kein Fall bekannt, wo – in Abweichung vom gemittelten Bodenrichtwert – ein individueller Bodenwert zugrunde gelegt wurde. Mit diesem werden üblicherweise die Besonderheiten eines Grundstückes, also die individuelle Lage, die Anbindung, die zulässige bauliche Nutzung (GFZ) etc. berücksichtigt.

Die Netzwerke fordern seit langem die Entschädigung nach dem Verkehrswert, wie es auch das Landesenteignungsgesetz BW vorgibt. Bei korrekter und individueller Anwendung des Bodenwerts wäre dieser Forderung weitgehend Rechnung getragen. Wenn die Bahn anhand einer eigenen Kriterientabelle die Bodenwerte ermittelt, wie sie dies sagte, soll sie diese Kriterien doch offenlegen. Der Aufwand, diese anzuwenden, müsste sich für die Bahn in Grenzen halten. Wenn für einige Betroffene die Entschädigung auf dieser Basis einige Prozent höher läge, wäre das nicht das Schlechteste.

Möge die Bahn also das tun, was sie versprochen hat bzw. vorgibt zu tun. Dazu gehört auch die schon lange angekündigte Durchführung eines Musterprozesses um das Verfahren der Entschädigungsermittlung.

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