Die beiden Stuttgarter Zeitungen berichteten gestern in ihrem Innenstadtteil mit dem Titel „Die Ästhetik zweier senkrechter Löcher“(hier) über die Kritik des Netzwerks Kernerviertel am geplanten 16 Meter hohen Schwallbauwerk Süd und dem unzureichenden immissionsrechtlichen Gutachten zur 15.Planänderung.
Nicht nur das Netzwerk Kernerviertel, sondern auch Dipl. Ing. Hans Heydemann von den Ingenieuren 22 hat sich an das Eisenbahn-Bundesamt wegen der unzureichenden und aus seiner Sicht deutlich zu niedrigen Lärmberechnung für den Betrieb des Schwallbauwerk Süd an das Eisenbahn-Bundesamt gewandt (Schreiben / Bewertung Schallgutachten). Hans Heydemann kommt in seiner Stellungnahme zu folgendem Schluß: „Das vorliegende Schalltechnische Fachgutachten des Ingenieurbüro FRITZ GmbH v. 23.3.2015 sollte für das Tunnelgeflecht des Vorhabens „Stuttgart21“ den Nachweis erbringen, daß die festgelegten Schutzziele für die Schallimmissionen in die Nachbarschaft gewährleistet werden. Dieses Ziel wird jedoch nicht erreicht. Die Aussagen des Schallgutachters IB Fritz sind grob fehlerhaft und unzutreffend.“