VGH lehnt Eilantrag eines Eigentümers gegen den Fildertunnel ab

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einen Eilantrag eines Eigentümers aus Stuttgart-Degerloch abgelehnt, den Bau des Fildertunnnels zu stoppen. Sein Haus wird in 124 Meter Tiefe unterfahren. Lesen Sie hier.

Es sind jedoch noch weitere Klagen von Hauseigentümern gegen die Planänderung zum Bau des Fildertunnels mit einer Tunnelbohrmaschine anhängig. Die Stellungnahme eines Eigentümers aus dem Netzwerk Kernerviertel gegen den Anhörungsbericht des Regierungspräsidiums zur Planänderung des Fildertunnels finden Sie hier.

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