Ausgelöst durch unseren gestrigen Beitrag berichtete heute die Stuttgarter Zeitung (hier) über die Risse am Wohngebäude in der Kernerstraße 30. Gestern wurde das Netzwerk Kernerviertel über die vorsorglichen Abstützmaßnahmen informiert. Im Laufe des Tages wurde jedoch bekannt, dass die Eigentümerin durch die Risse auf die Straße sehen kann und der betroffene Gebäudeteil aktuell präventiv nicht mehr bewohnt werden darf.
Die StZ schreibt dazu: „Für die Bewohner des Hauses hat der Zwischenfall Konsequenzen. Nach Einschätzung der Bahn sei zwar die Standsicherheit nicht gefährdet und das Gebäude weiter bewohnbar. Gleichwohl habe man den Anwohnern „jedoch mitgeteilt, dass der nur zu einem geringen Teil zu Wohnzwecken genutzte Zwischenbau präventiv derzeit nicht genutzt werden sollte“, so der Projektsprecher. Der Hausbesitzerin sei ein vorübergehender Umzug in ein Hotel angeboten worden.“
Die StZ schreibt weiter: „Vom nun in Mitleidenschaft gezogenen Gebäude gebe es wenige Planunterlagen, so dass der „genaue konstruktive Aufbau dieses Zwischenbaus und dessen Anschluss an die beiden Gebäude derzeit noch unklar“ sei, erklärt der Projektsprecher. Ein externer Gebäudesachverständiger habe das Haus vorab betrachtet, eine Rissbildung sei nicht zu erwarten gewesen.“
Der von der Rissbildung betroffene Zwischenbau ist unmittelbar an das Nachbarhaus Schützenstraße 14 gebaut, das letzte Woche parallel zu den Hausnummern 8-12 mit Hebungsinjektionen um 25 mm bzw. 2,5 cm angehoben wurde. Das geschädigte Gebäude, Kernerstraße 30, war jedoch nach den Plänen von den Hebungsinjektionen ausgenommen. Von zwei miteinander verbundenen Häusern wurde nur eines angehoben. Der Zusammenhang der Rissbildung zu den Hebungsinjektionen des Nachbargebäudes liegt daher nahe. Zumal es sich bei dem Tunnelvortrieb, der sich nach Angaben der Bahn aktuell auf Höhe des Hauses Kernerstraße 34 befindet, um den der Parallel-Röhre handelt. Der Vortrieb der zweigleisigen Tunnelröhre, die das Haus unterfahren soll, steht noch an.
Hier ein Auszug aus der Biss-Karte mit den geplanten, zweigleisigen Tunnelröhren:
Und eine Folie über das Hebungsfeld aus der letzten Informationsveranstaltung, nach der nur das Eckhaus Schützenstraße 14 angehoben werden sollte: