Risse bei Wohnhaus im Kernerviertel durch Tunnelvortrieb

Die Mess-Trupps, die am Wochenende im Kernerviertel rund um den Schützenplatz unterwegs waren, deuteten bereits daraufhin. Beim Tunnelbau unter dem Kernerviertel sind bei einem Wohngebäude in der Kernerstraße deutlich sichtbare Risse aufgetreten.

Das Netzwerk Kernerviertel wurde heute von dem für diesen Bauabschnitt zuständigen Projektingenieur über folgende Punkte informiert:

  • Auslöser für die Rissbildung sind die Tunnelaktivitäten. Zwar sei das Gebäude noch nicht unterfahren, da der Vortrieb aktuell noch zwei Häuser entfernt unter der Kernerstraße 34 steht. Doch üblicherweise ist bereits ca. 20 bis 30 Meter weiter mit einem Einflußbereich des Tunnelvortriebs zu rechnen.
  • Ursache für die aufgetretene Rissbildung sei, dass der betroffene Gebäudeteil als Nachkriegsanbau anders als das Haupthaus gegründet ist.
  • Morgen sind Abstützungsmaßnahmen geplant, d.h. der von den Rissen betroffene Gebäudeanbau wird mit einer Holzkonstruktion versehen. Die Bahn will hier kein Risiko eingehen, da man kurzfristig nicht die Statik, d.h. das Aufliegen der Zwischendecken auf den Wänden, untersuchen könne. Dies sei eine reine Sicherungsmaßnahme; eine Gefahr für den Gebäudeteil sei nicht gegeben.
  • Dies sei auch bisher das einzige von Rissbildung betroffene Wohnhaus. An den benachbarten Gebäuden, die als Jahrhundertwendebauten tiefer gegründet sind, wären keine Risse aufgetreten. Auch nicht an den historischen Häusern der Schützenstraße 8-14, die jetzt im Vorfeld des Tunnelvortriebs mit Hebungsinjektionen um insgesamt 25 mm angehoben wurden.

Die Schadensregulierung läuft üblicherweise bei Stuttgart 21 nicht über die Projektgesellschaft, sondern über die beauftragte Versicherung. Nach Rückmeldungen aus den Netzwerken Wangen, Untertürkheim und Killesberg sehen die Gutachter der Versicherung bei Rissbildungen in der Regel keine Ursache durch den Tunnelvortrieb. Dies dürfte jedoch in diesem Fall wegen des zeitlich unmittelbaren Zusammenhangs und der kurzfristig erforderlichen Sicherungsmaßnahmen so eindeutig sein, dass die Hausbesitzerin aus der Kernerstraße hoffentlich nicht mit der Versicherung der Bahn um die Schadensregulierung und den Entschädigungsbetrag streiten muss.

Anders ergeht es einer Nachbarin, deren Wohnung nicht weit entfernt an der gegenüberliegenden Seite des Schützenplatzes in einem denkmalgeschützen Jahrhundertwendebau liegt und die dem Netzwerk Kernerviertel aktuell rückmeldete: „Bei mir haben sich Risse in allen Zimmerecken vertieft. Ich habe sie schon vor einem halben Jahr fotografiert und an die Beschwerdestelle bei der Bahn gesandt. Die hat sie weitergeleitet an die Versicherung und die Versicherung teilte mir mit: „Ein Zusammenhang zwischen der Baumassnahme und den von Ihnen reklamierten Schäden ist nicht plausibel. Daher weisen wir etwaige Schadenersatzforderungen Ihrerseits im Namen unserer Versicherungsnehmerin zurück.“

Update 26.02.2019: StZ: Risse in Hausfassade über S-21-Tunnel entdeckt

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