Beleuchtete Kräne in der Nacht – eine Anwohnerin aus dem Kernerviertel hakt nach

Auch Nachts sind die Baustellen rund um den geplanten „Tiefbahnhof“ nicht zu übersehen. Die zahlreichen Kräne sind beleuchtet, auf großen Leuchttafeln brangt der Schriftzug der Baufirma Züblin. Wegen der Helligkeit dieser Werbetafeln hat sich eine Anwohnerin des Kernerviertels bei der Bauinfo beschwert und prompt Antwort erhalten. Da sich sicherlich nicht nur sie an der Helligkeit stört und die Bauinfo zugesagt hat, dass man wegen ihrer Beschwerde auf die Baufirma zugehen wird, möchten wir den Mailwechsel zitieren.

Hier die Anfrage der Anwohnerin aus dem Kernerviertel:

Durchaus fasziniert habe ich den Aufbau eines weiteren Baukranes unterhalb des Kernerviertels beobachten können. Das ist schon hohe Ingenieurskunst und eine beachtliche Leistung der beteiligten Arbeiter.

Meine Frage: Wozu dienen diese riesigen Matratzen-großen Leuchtkästen der Baufirmen hoch oben an den Kränen? Wer soll dadurch erleuchtet werden? Soll ein mit gen Himmel gerichtetem Blick vorbeikommender Passant – oder auch ich als des Nachts aus dem Fenster schauende Anwohnerin – sagen: Ach ja, tolle Werbung auf dem Kran, bei der Firma lass ich auch mal für mich bauen? Oder ist es wie bei den Hunden, jeder markiert sein Revier? Bauunternehmerrevierkennzeichnung durch maximale Kranschilderleuchtkraft? Nach dem Motto: nicht nur die Baustelle muss beleuchtet werden, auch der Luftraum darüber gehört uns?

Wieso wird keinerlei Rücksicht darauf genommen, dass Stuttgart ein Kessel mit dicht bebauten und bewohnten (!) Hängen ist? Warum soll ich, wenn ich in meiner Wohnung das Licht ausgemacht habe, die ganze Nacht weiter Zeitung lesen können? Ist der Mensch jetzt gezwungen die Rolläden runterlassen, um festzustellen, dass es Nacht ist? Dürfen wir nächtens nicht mehr einfach so zum Vergnügen nach oben schauen und Sterne sehen können? Was soll das? Warum um alles in der Welt wird ohne Not die Nacht zum Tag gemacht?

Das Maß – und der Himmel über Stuttgarts Innenstadt – ist meiner Meinung nach endgültig voll. Jede einfache private Hauseingangs- oder Hinterhofleuchte darf dem Nachbarn nächtens nicht in die Wohnung leuchten! (Übrigens: Die Stadt Stuttgart hat einmal eine Informationsbroschüre „Nachterlebnis statt Lichtverschmutzung“ herausgegeben. Sehr lesenswert… )

Die Stadt Stuttgart fordere ich auf, ihre eigenen Richtlinien einzuhalten und entsprechend zu handeln: schützen Sie ihre Bürger vor dieser unerträglichen (Licht-)Belästigung durch private Unternehmen. Das ist machbar, Sie müssen es nur wollen!

Die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH fordere ich auf: weisen Sie die von Ihnen beauftragten Bauunternehmen an, in Stuttgart ihre Kranbeleuchtung auf das sicherheitstechnisch nötige Maß zu reduzieren und unbeleuchtete Werbeschilder zu verwenden. Das ist machbar, Sie müssen es nur wollen!

Ich wünsche Ihnen einen starken Willen und eine schnelle Durchsetzung desselben!“

Und hier die Antwort der Bauinfo:

„Vielen Dank für Ihre Nachricht an die BauInfo.  Nach Rücksprache mit dem Projektabschnittsleiter für die Talquerung, können wir Ihnen mitteilen, dass auf Ihre Anregung hin das Gespräch mit der Baufirma gesucht wird, um z.B. die Beleuchtung der Werbeschilder durch eine Zeitschaltuhr zu steuern.

Wie Sie richtig festgestellt haben dienen die beleuchteten Firmenschilder als Identifikationsmittel der Baufirmen, Stichwort Marketing. Die Firmenschilder sind als Werbemittel vertraglich erlaubt. Nichtsdestotrotz wird die Projektleitung das Gespräch mit der Baufirma suchen und die Thematik ansprechen.

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.“

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