Morgen tagt der Lenkungskreis ermals mit Bahn-Vorstand Ronald Pofalla. Im Vorfeld der Sitzung hatte er der Stuttgarter Zeitung ein Interview (StZ 1 / StZ 2) gegeben, in dem er eine außergerichtliche Einigung mit den Projektpartnern von Land und Stadt über die Finanzierung der Milliarden-Mehrkosten für Stuttgart 21 noch für möglich hält. Doch die Projektpartner haben laut einer Meldung der StZ (hier) auf diesen Vorstoss nicht reagiert. Das Aktionsbündnis kritisiert in ihrer Pressemitteilung „Süßholzraspeln vor dem Lenkungskreis“ „Ronald Pofallas Probleme mit der Wahrheit“.
Das Interview macht deutlich, dass für den morgigen Lenkungskreis keine neuen Aussagen zur Kosten- und Terminsituation für Stuttgart 21 zu erwarten sind. Pofalla verweist auf das vom Aufsichtsrat in Auftrag gegebene KPMG-Gutachten, das zwischen 6,3 bis 6,7 Milliarden Euro prognostiziert, ohne jedoch die kritische Einschätzung der Gutachter zu den hohen Baurisiken im Anhydrit zu teilen.
Wir hatten bereits mehrfach berichtet, dass S21-Chef Manfred Leger im März 2017 auf der Informationsveranstaltung im Rathaus auf Nachfrage einräumen musste, dass aufgrund der hochkomplexen Bauplanung der Zeitverzug am Südkopf von zwei Jahren nicht eingeholt werden kann. Es bleibe jedoch beim offiziellen Inbetriebnahmetermin Dezember 2021. Schließlich wolle man nicht wie beim BER den Termin immer wieder nach hinten schieben. Zudem würde das Bauen bei diesem aus Steuergeldern mitfinanzierten Großprojekt dann teurer werden, weil der Druck auf die Baufirmen nachlassen würde.
Nicht ehrlich, aber zu erwarten ist die Antwort des Bahn-Vorstandes im StZ-Interview zur Terminsituation, die weiterhin von der Einholung von zumindest einem der zwei Jahre Zeitverzug ausgeht: „Zunächst einmal bleibt es beim bisherigen Stand. Die Projektgesellschaft hat im Jahr 2016 festgestellt, dass gegenüber dem bisherigen Zeitplan zwei Jahre aufzuholen sind. Ein Jahr glauben wir schaffen zu können. Wir arbeiten aber weiter daran, weitere Zeit gutzumachen.“
Nicht uninteressant ist seine Aussage für eine ev. Revidierung des Inbetriebnahmetermins in ca. 12 Monaten: „Und in den kommenden zwölf Monaten sehen wir dann klarer, was die Eröffnung angeht. […] Bis zum Beginn des nächsten Jahres stehen noch größere Vergaben an, die mit einem Zeitplan unterlegt sein müssen.“