„Wohlfeiler Sonntag“ und die Fortsetzung der Behörden-Odyssee der Nordlichter wegen der Lkws an Sonn- und Feiertagen

Über das Behördenkarusell bei den Ausnahmegenehmigungen von S21-Bauarbeiten an Sonn- und Feiertagen hat Dieter Reicherter, ehemaliger Staatsanwalt und Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart, auf der 358. Montagsdemo gesprochen. Hier ein Auszug aus seiner Rede zum „Wohlfeilen Sonntag“.

Von den S21-Sonn- und Feiertagsarbeiten sind die Anwohner des Nordbahnhofsviertels nicht nur durch die rund um die Uhr stattfindenden Arbeiten an der zentralen Logistikfläche C2 betroffen, sondern auch wegen der Lkw-Fahrten entlang der Route Rosensteinstraße – Nordbahnhofstraße – Eckartstraße -Otto-Umfridstraße. Nach unserem letzten Beitrag vom 31.10.2016 möchten wir Sie wieder über die Fortsetzung der „Behörden-Odysee“ der Nordlichter informieren, die weiterhin wegen der Störung ihrer Sonn- und Feiertagsruhe aktiv sind:

  • 17.11.2016: Die Nordlichter reichten beim Amt für öffentliche Ordnung eine stichprobenhaft erfasste Liste und Beweisfotos der Lkws ein, die Sonn- und Feiertags durch das Wohngebiet fahren.
  • 04.01.2017: Nachdem die Nordlichter nach mehr als sechs Wochen von der Behörde keine Reaktion auf ihr Schreiben erhielten, dokumentierten sie weitere Lkw-Fahren an Sonntagen bis zum 11.12.2016 und wandten sich erneut in einem Schreiben an das Amt für öffentliche Ordnung. Da sie auch keinerlei Information erhalten hatten, was die Behörde in der Zwischenzeit unternommen hat, baten die Nordlichter in diesem Schreiben die Behörde sicherzustellen, dass keine Verfolgungsverjährung eintritt. Die Nordlichter  forderten um Bekanntgabe der erlassenen Bußgeldbescheide und wiesen erneut daraufhin, dass sie einen Anspruch haben über das Ergebnis der Anzeigen informiert zu werden.
  • 03.02.2017: Erst aufgrund dieses Schreibens erhielten die Nordlichter nach fast drei Monaten ein Antwortschreiben des Amtes für öffentliche Ordnung. Danach lagen für drei der aufgelisteten Lkws Ausnahmegenehmigungen für die Fahrten an Sonn- und Feiertagen vor. Zwei befanden sich auch auf der durch das Wohngebiet genehmigten Route. Ein weiterer Lkw hatte zwar eine Ausnahmegenehmigung, wich aber von der Route ab. Daher wurde laut dem Schreiben der Behörde ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten gegen den Fahrzeughalter eingeleitet. Aus Gründen des Datenschutzes kann laut der städtischen Behörde keine weitere Informationen zum Verfahren erfolgen. Nach fast drei Jahren Nachhakens erfahren die Nordlichter nun erstmals, dass die Fahrzeuge der Firma „Godel-Beton“ eine vom Amt für öffentliche Ordnung erteilte Ausnahmegenehmigung besitzen.
  • 05.02.2017: Die Nordlichter beobachteten, dass am darauffolgenden Sonntag statt „Godel-Beton“ die Firmen  „Bertram Dienstleistungen“ mit großem Beton-LKW aus Heiligenhaus,  Firma „Arkadas“ aus Siegburg und ein LKW mit  Anhänger der „Firma NIK“ aus Düsseldorf in den üblichen Abständen wie sonst über die Rosenstein-Nordbahnhof- Eckart – Otto Unfridstr.  zum C2 Gelände und wieder zurückfahren. Die Nordlichter können sich nicht vorstellen, dass es für eine Firma aus Düsseldorf, Siegburg oder Heiligenhaus eine Ausnahmegenehmigung für Sonntagsfahrten gibt. Die Auflistung dieser Fahrten werden die Nordlichter noch dem Amt für öffentliche Ordnung zu kommen lassen.
  • 12.02.2017:  Die Nordlichter wandten sich schriftlich an den Pfarrer und die Pfarrerin der Martins- und Erlöserkirche.  Sie hakten nach, ob die Kirchengemeinden nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz vor der Ausnahmegenehmigung der Lkw-Fahrten durch das Amt für öffentliche Ordnung gehört wurden. Denn die Lkw-Fahrten an Sonn- und Feiertagen im Wohngebiet sind öffentlich deutlich bemerkbare Arbeiten, „die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen“ und unterliegen damit diesem Gesetz.
  • 18.02.2017: Die Nordlichter erhielten eine telefonische Rückmeldung der Pfarrerin der vom Lkw-Verkehr betroffenen Martinsgemeinde. Sie sei zwar mit dem Büro des Ordnungsbürgermeisters wegen anderer Angelegenheiten in Kontakt, es sei jedoch nie um eine Aufweichung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots gegangen.

Nachdem die Nordlichter jetzt erfahren haben, dass das Amt für öffentliche Ordnung die betroffene Kirchengemeinde vor der Erteilung der Ausnahmegenehmigungen nicht gehört hat, überlegen sie sich einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wir werden Sie über die weiteren Schritte, die die Nordlichter unternehmen, auf dem Laufenden halten.

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