Die Vortriebsarbeiten der Oströhre dess Obertürkheimer Tunnels stehen kurz vor dem Lindenschulviertel. Nach einer Sondergenehmigung der Landesbergdirektion darf die Bahn beim Bau des Obertürkheimer Tunnels ab 9.Januar 2017 für 30 Tage auch im Nachtzeitraum zwischen 22-24 Uhr sprengen und dafür im Gegenzug keine nächtlichen Meißelarbeiten durchführen. Dabei finden die nächtlichen Sprengungen in sehr geringer Unterfahrungstiefe von teilweise nur 10 Metern zwischen Tunnelfirst und Keller statt. Die durch die Planfeststellung auferlegten Anhaltswerte der DIN 4150 Teil 2 können für Erschütterungen nicht eingehalten werden können. Laut Umweltminister Franz Untersteller ist in keinem Bundesland ein vergleichbarer Fall bekannt ist. Beim Albabstiegstunnel an der Neubaustrecke wird die Nachtruhe für die betroffenen AnwohnerInnen von 22 Uhr bis 6 Uhr selbstverständlich eingehalten.Wir hatten darüber Ende November berichtet.
Und als ob dies nicht genug ist, will die Bahn während der nächtlichen Sprengungen bis 8. Februar auch nicht die Kosten für Hotelübernachtungen übernehmen. Die beiden Stuttgarter Zeitungen (hier) berichteten Anfang Januar darüber. Jetzt haben sowohl das Bündnis Zukunft Schiene -oberer Neckarvororte- als auch die Grünen-Fraktion im Gemeinderat deswegen nachgehakt.
Das Informationsbündnis Zukunft Schiene fragt beim Ordnungsbürgermeister Dr. Martin Schairer an, warum 2012 der Antrag auf eine einmalige nächtliche Lärmsimulation untersagt wurde, während die Nachtruhe der Anwohner in Untertürkheim beim Tunnelbau ohne Schutzmaßnahmen gestört werden darf. Ein Auszug aus dem Schreiben vom 9.Januar (hier):
„Die Mitglieder des „Infobündnisses Zukunft Schiene“ fragen sich, warum hier
mit zweierlei Maß gemessen wird: Die einmalige, ausnahmsweise Störung der Nachtruhe am 09. September 2012 war den AnwohnerInnen nicht zuzumuten, und zwar „unabhängig von der Uhrzeit“, d.h. auch vor 24 Uhr, weshalb sie untersagt wurde. Die allnächtliche Störung der Nachtruhe durch Sprengungen, die außer der Lärmbelastung zusätzlich noch mit Erschütterungen verbunden sind, soll dagegen wochenlang Nacht für Nacht erlaubt sein. Selbst am Wochenende soll nur die eingeschränkte Nachtruhe von 6 Stunden eingehalten werden! Die Betroffenen sollen nicht einmal mehr die Möglichkeit bekommen, vorübergehend ein Ersatzquartier auf Kosten des Vorhabenträgers zu beziehen!“
Die Grünen-Fraktion im Gemeinderat greift dies auf und fordert in ihrem gestrigen Antrag (hier) „den Minimalschutz der Bewohner*innen des Lindenschulviertels (innerhalb des Radius von mindestens 150 Meter gemessen von der Ortsbrust des Tunnels) zu gewährleisten, indem analog zu den Bohrungen der Achse 62 wiederum Hotelübernachtungen, Bezug von Ausweichquartieren etc. für den Zeitraum der massiven Beeinträchtigung der Lebensqualität angeboten werden.“ Die Verwaltung soll die Bahn auch bei der Suche nach geeignetem Ausweichwohnraum unterstützen. Die Fraktion stellt in ihrem Antrag an die Stadt darüberhinaus folgende Fragen:
„1. Warum wurde in Ulm beim Bau des Albabstiegtunnels auf alle nächtlichen lärmintensiven Arbeiten zum Schutz der Bevölkerung verzichtet?
2. Warum ist dies im Lindenschulviertel trotz vergleichbarer Überdeckung nicht möglich?
3. Warum ist die allnächtliche Störung der Nachtruhe durch Sprengungen wochenlang
Nacht für Nacht erlaubt, während dem Informationsbündnis Zukunft Schiene eine einmalige Lärmsimulation nicht gestattet wurde?
4. Warum werden den betroffenen Bürger*innen von der Bahn, so wie im PFA 1.6a be-
schrieben, keine Entschädigungszahlungen für die massiven Beeinträchtigungen ange-
boten?“