Heute um 14 Uhr ist die erste Verhandlung der Klage der Stuttgarter Netz AG vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht. Die Stuttgarter Zeitung hat gestern dazu einen Artikel (hier) und ein Interview mit Rainer Bohnet, dem Geschäftsführer der Stuttgart Netz AG, (hier) veröffentlicht und heute weitere Informationen als Frage- und Antwort (hier).
Der Verband der Stuttgarter Privatbahnen will Gleise des Kopfbahnhofs auch nach der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 betreiben und rechnet sich nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gute Chancen aus. Dafür sei ein förmliches Stillegungsverfahren durch das Eisenbahn-Bundesamt erforderlich, in dem private Betreiber ihr Interesse bekunden können. Das Konzept der Stuttgarter Netz AG und weitere Artikel finden Sie hier.
Update 10.08.2016: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage der Stuttgarter Netz AG abgewiesen. Es hält zwar ein förmliches Planfeststellungeverfahren zum Rücbau des Gleisvorfeldes für erforderlich. Die Stuttgarter Netz AG könne in diesem Verfahren ihre Interessen gelten machen. Daher fehle es ihr laut Juris (hier) „an dem für das vorliegend geltend gemachte vorbeugende Unterlassungsbegehren notwendigen besonderen Rechtsschutzinteresse und sei die Klage aus diesem Grund bereits unzulässig“. Die Stuttgarter Netz AG will in die Revision gehen.
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