Kontext berichtet diese Woche über die Klage der Stuttgarter Netz AG, die einen Teil der Kopfbahnhofgleise weiter betreiben will. Lesen Sie hier. Die Verhandlung vor dem Stutgarter Verwaltungsgericht findet nächste Woche, am 9.August 2016, statt.
Mitte Juli hatten bereits die Stuttgarter Nachrichten über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wegen des fehlenden Stilllegungverfahrens berichtet. Dazu schreiben die StN: „Aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit auffälligen Parallelen zum Stuttgarter Fall schöpfen die Eisenbahn-Rebellen Hoffnung auf ein kurzes und in ihrem Sinne eindeutiges Verfahren.“ Allerdings kann das Stillegungsverfahren nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nachgeholt werden. Lesen Sie hier.
Wer sich für das Geschäftsmodell der Stuttgarter Netz AG für das Konzept zum Weiterbetrieb des Stuttgart Hauptbahnhofs nach Inbetriebnahme von Stuttgart21 interessiert, findet es hier.