Einwendungen zum Planfeststellungsabschnitt 1.3. auf den Fildern noch bis zum 19.12.2013 möglich

Bis zum Donnerstag, den  19.12.2013 läuft noch die Einspruchsfrist zu den ausgelegten Planfeststellungsunterlagen für den Abschnitt 1.3. der Anbindung des Flughafenbahnhofs. Die beiden Stuttgarter Zeitungen (StZ / STN) haben bereits darüber berichtet, dass selbst der Verband der Region Stuttgart in seiner Stellungnahme zu den Planungen der Bahn fordert, dass es mit dem  Bau und Betrieb des Filderabschnitts von Stuttgart 21 zu keinen Abstrichen beim S-Bahn-Angebot kommen soll. Dies sollte einen hellhörig machen. Schließlich ist diese Stellungnahme heute der Stuttgarter Zeitung in ihrem Lokalteil einen Kommentar wert. Lesen Sie hier.

Auch jeder Betroffene, der die S-Bahn nutzt, kann seine Einwendungen gegen eine Verschlechterung der Verkehrsqualität noch bis Donnerstag gegenüber dem Regierungs-präsidium Stuttgart schriftlich geltend machen. Sie finden Mustereinwendungen auf den Webseiten der Bürgerinitiativen  Schutzgemeinschaft Filder und der Vaihinger für den Kopfbahnhof, die man mit persönlichen Gründen ergänzen sollte.

Dieser Beitrag wurde unter Filderbereich, Planfeststellung veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.