Die Stuttgarter Zeitung (hier) hatte im Februar 2014 über das Angebot der Bahn an den Hohenstädter Landwirt Daniel Buck berichtet. Als Vollerwerbslandwirt muss er nicht nur knapp 1000 Schweine und zwei Dutzend Rinder versorgen und auch noch eine Biogasanlage befüllen. Wegen der Tunnelbaustelle für die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm musste er rund 18 Hektar seiner Ackerfläche an die Bahn als Logistikfläche abtreten und nun Futtermittel und Energiepflanzen zukaufen. Die Bahn bot ihm für 18 Hektar Ackerland gerade einmal 3.519 Euro für den Nutzungsausfall, obwohl das Gutachten der Bahn bestätigt hatte, dass eine Existenzgefährdung vorliegt. Ein Betrag, den seine Schweine bereits in einem Monat als Viehfutter vertilgen. Die Medien hatten über das Verhalten der Bahn gegenüber die in Hohenstadt vom Tunnelbau Betroffenen mehrfach berichtet.
Der Landwirt hat sich gerichtlich gegen das unmoralische Angebot der Bahn zur Wehr gesetzt. In einem Vergleich hat er sich jetzt mit der Bahn auf einen Entschädigungsbetrag geeinigt, der 25 mal mehr (!) über dem ursprünglichen Angebot der Bahn liegt. Die Summe entspricht dem Betrag, den das Regierungspräsidium als erforderlich einschätzte. Ein vom Landwirt beauftragtes Gutachten hatte sogar den doppelten Betrag ermittelt. Die Stuttgarter Zeitung (hier) berichteten heute ausführlich darüber. Im Kommentar der StZ (hier) wird auf den Imageschaden, den der Bahnkonzern durch ein solches Verhalten erzielt, hingewiesen.
Ursache für die hohe Diskrepanz zwischen dem ursprünglichen Angebot der Bahn und der jetzt im Vergleich erstrittenen Entschädigungssumme ist, dass im Gutachten der Bahn zahlreiche Entschädigungspositionen fehlten. Obwohl der Bahn-Gutachter dem Bauern eine existenzgefährende Lage attestiert hatte. Allerdings muss der Landwirt Daniel Buck rund die Hälfte seiner Entschädigung für seinen Gutachter, den Rechtsanwalt und 1/3 der Gerichtskosten aufbringen.
In Hohenstadt und Umgebung laufen noch weitere Entschädigungsverfahren. Der Anwalt des Landwirts kommentiert dies laut StZ:“Für den Stuttgarter Rechtsanwalt stellt sich die Sache anders dar: „Die Bahn versucht, die Höhe der Ansprüche zu drücken, die Verfahren in die Länge zu ziehen und die Leute auf Distanz zu halten.“ Aus seiner Sicht habe dieses Vorgehen System, weil es sich rechne, fügt Weiblen hinzu.“
Nicht erwähnt wurde in den StZ-Beiträgen, dass das Hofgrundstück des Landwirts Daniel Buck auch von der Untertunnelung betroffen ist. Sein Grundstück wird in sehr geringer Tiefe von knapp 15 Metern unterfahren. Rund 1,4 Hektar seines Grundstücks sind jetzt diagonal als Schutzstreifen ausgewiesen und dürfen nach Aussage des Eisenbahn-Bundesamtes nicht bebaut werden. Der Landwirt kann damit auch die Stallungen auf seinem Hof, für die Güllegruben bis zu 8 Meter ausgehoben werden müssen, nicht erweitern. Nach seiner Einschätzung ist die Bahn schon allein deswegen nicht gegen das Urteil des Landgerichtes vorgegangen, da die rechtlichen Fragen der eingeschränkten Nutzbarkeit bzw. der Veränderungssperre dann höchstrichterlich hätten entschieden werden müssen.
Die Netzwerke hatten schon mehrfach gefordert, dass die Bahn ihre Tunnel so sicher bauen müsste und damit eine Nutzbarkeit des darüber liegenden Grundstücks für den Eigentümer nicht eingeschränkt ist. Beim Münchner S-Bahn-Bau war dies trotz einer geringen Unterfahrungstiefe der Fall. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass die Bahn einem Eigentümer am Killesberg für den geplanten Bau einer Garage in über 70 Meter Überdeckung einen Vertrag vorlegte, den ein vom Netzwerk Killesberg beauftragter Rechtsanwalt als sittenwidrig einschätzte. Trotz der hohen Überdeckung hatte der Konzern gefordert, dass der Eigentümer sämtliche mit seinem Bauvorhaben verbundenen Risiken für den Bau und Betrieb der Tunnel übernehmen soll.