Das Eisenbahn-Bundesamt und der Tunnelanstich in Wangen

Das Netzwerk Wangen/Untertürkheim hatte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nach der Bekanntgabe des Tunnelanstichtermins in Wangen angeschrieben und es bezgl. einiger offener bautechnischer und rechtlicher Fragen (Anhydrit, Brandschutz, Grundwasser-management und Unterfahrungsrechte) um Antwort gebeten. Wir sind der Ansicht, dass die aufsichtführende Behörde über ein Bauprojekt fundiert Auskunft geben müsste. Lesen Sie hier die Fragen und die wenig aussagekräftigen Antworten des Eisenbahn-Bundesamts:


1. Frage Netzwerk: Das Landesamt für Geologie weist in seiner Stellungnahme vom Juli dieses Jahres zur 7. Planänderung auf Folgendes hin (S.6):„ Es ist darzulegen, wie Vortriebe ohne jegliche Verwendung von Wasser den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprochen wird“. Da in diesem Planabschnitt mehrfach in quellfähigem Gebirge gebohrt wird, gehe ich davon aus, dass die Vorhabensträgerin Ihnen als aufsichtführender Behörde diese Informationen zukommen ließ. Ich bitte Sie freundlichst diese mir zuzusenden.

Antwort EBA: Die von Ihnen nachgefragte Information liegt dem Eisenbahn-Bundesamt nicht vor.

2. Frage Netzwerk: Im Anschluss daran ergibt sich zwangsläufig die Frage, wie hier während der Bauzeit der Brandschutz geregelt ist. Im quellfähigen Gestein kann logischerweise nicht mit Wasser gearbeitet werde. Ich bitte Sie mir auch diese Unterlagen zukommen zu lassen.

Antwort EBA: Ich kann nicht erkennen, welche Unterlagen Sie meinen. Eine Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamt es für den Brandschutz während des Tunnelbaus besteht nicht. Falls Sie geologische oder hydrogeologische Unterlagen benötigen, sollten Sie präzise angeben, welche Gutachten aus welchen Verfahren Sie konkret einsehen wollen, weil wir die Unterlagen sonst nicht für Sie heraus suchen können

3. Frage Netzwerk: Das momentan intensiv diskutierte Brandschutzkonzept liegt dem EBa wohl noch nicht vor. So die Äußerungen der Bahn und des Branddirektors im Technik- und Umweltausschuss der Stadt Stuttgart. In Ihrer Planfeststellung vom Mai 2007 (S. 302ff) wird der Zusammenhang zwischen dem Brand -und Rettungskonzept des PFA 1.1., 1.2, 1.5 und dem PFA 1.6a dargelegt. Mich irritiert nun, wie ein Tunnelvortrieb ohne genehmigtes Brand-und Rettungskonzept begonnen werden kann. Eventuell notwendige Umplanungen könnten ggf. anfallen, da sich die Brandschutzbestimmungen inzwischen deutlich verändert haben, somit Ihre Genehmigungsbasis von 2007 nur noch in Teilen Bestand hat. Ich bitte mir zu erläutern, wie es sein kann, dass ohne genehmigtes Brand- und Rettungsschutzkonzept mit den Arbeiten begonnen werden soll.

Antwort EBA: Das übergeordnete Brandschutz- und Rettungskonzept betrifft den Betrieb der in einigen Jahren realisierten Eisenbahnbetriebsanlage. Im Kontext der vorliegenden Änderungsverfahren werden Anforderungen aus dem Brand- und Rettungskonzept insoweit berücksichtigt, als dieses Auswirkungen auf die vorgelegten Planänderungen hat. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Vorhabenträgerin ihre Tunnelstrecken nicht wie planfestgestellt realisieren kann.

4. Frage Netzwerk: Noch nicht genehmigt ist, wie Sie wissen, die erhöhte Wasserentnahme im Zusammenhang mit den GWM. Auch der PFA 1.6a ist davon betroffen. Es wäre ja auch hier denkbar, dass es zu Änderungen kommen muss, die durch den verfrühten Baubeginn zu hohen Zusatzkosten führen. Auch hier wäre eine Antwort für die Netzwerke hilfreich.

Antwort EBA: Zur Frage der wirtschaftlichen Risiken des Baubeginns zu diesem oder einem anderen Zeitpunkt kann und wird das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde sich nicht äußern.

5. Frage Netzwerk: Des Weiteren bin ich überrascht, dass der Tunnelanstich jetzt erfolgen soll, obgleich die Unterfahrrechte mit den betroffenen Eigentümern teilweise noch nicht geregelt sind. Mir ist durchaus bekannt, dass das Regierungspräsidium die Enteignungsbehörde ist und nach AEG eine vorzeitige Besitzeinweisung verfügen kann. Als zuständige Gesamtaufsichtsbehörde gehe ich davon aus, dass Sie ein Interesse an einem geregelten Ablauf haben. Ich bitte Sie auch freundlichst hier zu einer Stellungnahme.

Antwort EBA: Sie werden sicher verstehen, dass das Eisenbahn-Bundesamt die Enteignungsverfahren grundsätzlich nicht kommentiert oder mit einer Stellungnahme versieht.

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