Netzwerke der betroffenen Eigentümer fordern vom Regierungspräsidium endlich eine Fortsetzung der Erörterung zum Grundwassermanagement

Pressemitteilung: Die Netzwerke der von den Bauarbeiten zu Stuttgart betroffenen Eigentümer fordern das Regierungspräsidium auf, die Mitte September abgebrochene Erörterung zur Erhöhung des Grundwassermanagments wieder fortzusetzen. Bei der stattgefundenen Erörterung blieben aus Zeitmangel zahlreiche Fragen, die für die Gebäudesicherheit ihrer Häuser entscheidend sind, offen. Vertreter der Netzwerke Kernerviertel, Killesberg, Wangen und Untertürkheim haben sich daher in den letzten Wochen mehrfach schriftlich an das Regierungspräsidium gewandt und auf die Notwendigkeit der Beantwortung von 35 Fragen hingewiesen. Dennoch steht die Entscheidung über eine Fortsetzung der Erörterungsverhandlung weiterhin aus.

„Viele der Fragen und Forderungen haben sich insbesondere daraus ergeben, dass einige Tagesordnungspunkte nur gestreift bzw. unzureichend behandelt wurden und viele der Wortmeldungen der Netzwerke nicht angemessen beantwortet oder Einwendungen bzw. Vorträge nur unvollständig präsentiert werden konnten.“ so Ulrich Hangleiter, Sprecher des Netzwerks Killesberg e.V. „Die Fragen haben sich auch nach den kritischen Vorträgen von Dr. Lueger zum Grundwassermodell der Bahn ergeben, die die  realistischen geologischen Verhältnisse in Frage stellen, und zu den Auswirkungen auf die Gebäudesicherheit ergeben.“ Er fordert auch, dass der beauftragte Geologe, Dr. Hermann Behmel seine Präsentation zu den geologischen Risiken für den Killesberg zu Ende halten kann.

Auch Frank Schweizer vom Netzwerk Kernerviertel fordert eine Fortsetzung der Erörterung zum Grundwassermanagement, da viele Fragen zur Gebäudesicherheit, aber auch zum Planänderungsverfahren selbst offen blieben. „Die Vertreter der Bahn gingen beispielsweise nicht auf die vorgebrachten Einwände ein, dass der das Kernerviertel betreffenden Abschnitt 1.2.  in der Planänderung zum Grundwassermanagement schlichtweg fehlt. Es ist fraglich, dass die beantragten deutlich höheren Grundwasserentnahmemengen und die daraus resultierenden Absenktrichter sich an die Grenzen der Planfeststellungsabschnitte der DB halten bzw. vor dem unmittelbar neben der Baustelle für den Tiefbahnhof liegenden Kernerviertel halt machen. „

Die Anträge der Netzwerke sind mit der Empfehlung an die Gesprächsleitung des Regierungspräsidiums verbunden, bei der weiteren Erörterung die Verhandlungs-führung zu straffen. Dazu wurden dem RP konkrete Vorschläge gemacht.

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Aktualisierung: Die Stuttgarter Nachrichten berichteten darüber am 22.10.13. Das Regierungspräsidium erklärte auf Nachfrage der Stuttgarter Nachrichten, dass ihm noch die Stellungnahmen der Bahn und des BUND für eine Entscheidung fehlten. Erst dann könne über eine Fortsetzung der Erörterung entschieden werden.

Die Stuttgarter Zeitung berichtete ebenfalls am 29.10.2013, dass sowohl der BUND als auch die betroffenen Eigentümer ein Fortsetzung anmahnen.

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Die 35 offenen Punkte der Netzwerke zur Planänderung Grundwassermanagement finden Sie hier:

I.Fragen des Netzwerks Kernerviertel

1.Formfehler wegen dem fehlenden PFA 1.2. : Am ersten Tag der Erörterung wies das Netzwerk Kernerviertel darauf hin, dass PFA 1.2. zu Unrecht nicht in die Planänderung einbezogen, da

– das Argument der DB AG nicht greift, dass im PFA 1.2. weniger Grundwasser abgepumpt werden muss und daher der 0,5 Absenktrichter geringer ausfällt. Dies ist jedoch nach den ausgelegten Unterlagen explizit auch beim PFA 1.6a. der Fall, dennoch ist dieser Abschnitt in der Planänderung zum Grundwassermanagement enthalten.

– der PFA 1.2. ist auch von den erhöhten Wasserandrangsraten unmittelbar betroffen. Zum einen erstrecken sich die  vergrößerten  Absenktrichter aus dem PFA 1.1. bis in den Hang des Kernerviertels. Zum anderen muss auch angefallenes Wasser aus dem PFA 1.1. in die Brunnen des PFA 1.2. infiltriert werden. Auch nach dem Bau des Anfahrbereiches des Fildertunnels sollen die Rohre und Infiltrationsbrunnen im Kernerviertel weiterhinfür die  Infiltration von Wasser aus dem PFA 1.1. genutzt werden.

– diese Brunnen im Kernerviertel aus dem PFA 1.2. wurden von der DB zu Unrecht dem PFA 1.6. zugeschlagen. Dies widerspricht eindeutig auch den offiziellen PFA-Grenzen der DB-AG.

Die Versammlungsleitung erklärte, dass der Einwand noch an einem der nächsten Erörterungstage aufgegriffen werden soll. Dennoch ist die Frage der Abschnittsbildung bzw. der fehlende PFA 1.2., der unmittelbar das Kernerviertel betrifft, wie viele andere Tagungsordnungspunkte nicht behandelt worden.

2. Welches Wasservolumen pro Brunnen soll während der gesamten Bauzeit in die Brunnen des PFA 1.2. infiltriert werden? In den Unterlagen der DB fehlen sowohl die Angaben l/s l/Std. m³/ Tag als auch die Gesamtmenge pro Brunnen. Ohne diese Information können keine konkreten Aussagen bzgl. der geotechnischen Risiken gemacht werden.

3. Aufnahmekapazität der Gesteinsschichten: Die Analysen der Bohrkerne des Brunnenbohrprogramms 2009 ergaben für das Kernerviertel sehr niedrige Durchlässigkeitsbeiwerte. Nach Aussage der DB bei der Erörterung beträgt die Sickergeschwindigkeit der infiltrierten Wassers nur 2,5cm pro Tag. Ich zweifle daran, dass die hohen Absenktrichter (bis zu 10 Meter) beim Anfahrtsbereich des Tunnels
über die Infiltration in diesem Maße abgefangen werden können, ohne dass
mein darüberliegendes Haus  beschädigt wird.

4. Wasserwegsamkeiten:

4.1.Wie will die DB im Kernerviertel sicherstellen, dass das infiltrierte Wasser tatsächlich im  Bochinger Horizont verbleibt und nicht aufgrund von Dolinen, Verwerf- ungen und sonstige Wasserwegsamkeiten in die darunterliegenden Grundgipsschichten fließt ? Nicht sulfatgesätigtes Wasser könnte hier Gips auslösen und durch weitere Hohlräume die Stabilität des Hangs gefährden.Das Umweltamt der Stadt Stuttgart hat
jetzt wegen dieser Gefahr auf Stilllegung des bereits ausgebauten Brunnens 202 in der Werastr. gedrängt. Er soll nun nur noch als Messstelle fungieren. Durch die von der DB selbst eingeräumten inhomogenen und kleinräumigen Verlauf des Gipsspiegels kann m.E. die Gefahr auch bei den anderen nahegelegenen Brunnen im Kernerviertel nicht
ausgeschlossen werden.

4.2. Ebenfalls offen ist,  wie eine Infiltration in den Bochinger Horizont funktionieren soll, wenn diese Schicht laut einem geologischen Schnitt der Stadt Stuttgart  bereits unterhalb der Willy-Brandt-Straße durch eine Verwerfung nicht durchgängig ist.

4.3. Wurde die große Verwerfung am Ameisenberg, die in unmittelbarer Nähe zum Anfahrtsbereich des Fildertunnels und  einiger  Infiltrationsbrunnen (204,205,206) liegt, in die Berechnungen des Grundwassermodells miteinbezogen ? Der Sachverständige des BUND, Dr. Lueger, hatte in der Erörterung darauf hingewiesen, dass bei den Modellen keine (!) Verwerfungen einberechnet wurden. Über diese könnte das infiltrierte Wasser vertikal in andere Schichten eindringen. Dazu soll die DB auch im Interesse der Gebäudesicherheit in einer mündlichen Erörterung Stellung nehmen, wie realistisch der Ameisenberg im Grundwassermodell der DB mit seinen Dolinen und Verwerfungen abgebildet wurde. Eine schriftliche Antwort der DB an das RP  ist für uns betroffene Hausbesitzer nicht transparent bzw. ausreichend.

5. Risiken durch Anhydrit: Die DB hat in der Erörterung eine Karte über den Anhydrit-Spiegel gezeigt.  Danach ist  mit dem Anhydrit erst ab der Höhe Werastr./Hausmannstr. zu rechnen.  Wie will die DB sicherstellen, dass das Wasser vom nah gelegenen Brunnen 206 (Kernerstr. /Werastr.) nicht in diese quellfähige Schicht gelangt ?

6. Grundwassererhöhung im Kernerviertel: Auf Nachfrage hat die DB in der ersten Erörterung im Juli eingeräumt, dass in den letzten Bauphasen deutlich mehr Wasser infiltriert als abgepumpt werden soll  Dies führt  zu deutlichen Erhöhungen. Beispielsweise zeigt das Schaubild 5.47 in der folgenden Planänderungsunterlage : http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/show/1342146/rps-ref24-pfv-dbgrundw-5.1%20Anlage_5_544-549.pdf , dass es großflächig im Kernerviertel zu Erhöhungen um 1 bis 2 Meter, direkt bei meinem Haus sogar um 2 bis 5 Meter kommen soll !

6.1. Woher kommt das Wasser, wenn in den letzten Bauphasen mehr infiltriert als abgepumpt werden soll?

6.2. Wie realistisch ist dies angesichts der geringen Durchlässigkeitswerte ? Welche Aus- wirkungen hat diese Wassererhöhung auf die Stabilität des Hangs bzw. auf mein Haus ?

6.3. Kann das Wasser kapillar in höhere Schichten, im schlimmsten Fall in den Anhydrit, gelangen?

7. Petrusfaktor im Kernerviertel: In der Erörterung kam zur Sprache, dass die DB aufgrund der neuen Erkenntnisse im „Stuttgarter Kessel“  bei Überschreitung eines bestimmten Grundwasserstands („Petrus-Faktor“) das Wasser unbegrenzt abpumpen möchte. Als einziger Abschnitt ist der PFA 1.2. davon ausgenommen. Wir haben jedoch im Amt für öffentliche Ordnung die Messdaten der DB eingesehen. Danach wurden über das letzte Jahrzehnt auch im Grundwasser unterhalb des Kernerviertels hohe Schwankungen von bis zu drei Metern gemessen. Es ist unklar, wie diese großen Schwankungsbreiten innerhalb der bislang genehmigten Werte aufgefangen werden sollen? Dies ist einer der Gründe, warum aus meiner Sicht der PFA 1.2. unbedingt in die Planänderung zum Grundwassermanagement einbezogen werden soll.

8. Hangstabilitätsmessungen: Die DB hat in der Erörterung eingeräumt, dass in der Vergangenheit Trivec-Messungen zur Beobachtung der Hangstabilität gemacht wurden. Wieviele Meßstellen gibt es am Ameisenberg, wo liegen sie ? Die Meßergebnisse müssen unbedingt noch nachträglich veröffentlicht und von fachkundiger Seite (Landesamt für Geologie) überprüft werden.

9. Veröffentlichung der Wasserwerte im Internet: In der ersten Erörterung im Juli hat das Netzwerk die Veröffentlichung der Berichte des Sachverständigen Wasserwirtschaft im Internet gefordert. Der Rechtsanwalt der DB AG, Herr Dr. Kirchberg, hatte damals den Vorschlag aufgenommen und wollte ihn bahnintern diskutieren. Wie ist das Ergebnis der Beratungen ? Die betroffenen Anwohner haben nach dem Umweltinformationsgesetz ein Recht auf Information. Dies kann durch das Internet am einfachsten realisiert werden.

10. Messungen außerhalb der Beweissicherungsgrenzen: Das Landesamt für Geologie hat auch Messungen außerhalb der Beweissicherungsgrenzen gefordert. Dies sei auch bei anderen Tunnelbauprojekten in Stuttgart Standard. Im Interesse der Hausbesitzer außer- halb der Beweissicherungsgrenzen fordere ich die Umsetzung dieser Auflage. Wird die DB diese Forderung umsetzen und wenn ja, wo sollen die Messpunkte liegen ?

11. Funktion der zweiten Anlage: Welche Funktionen soll die zweite Grundwassermanage-mentanlage übernehmen ? Alle Funktionen wie die bereits bestehende Anlage oder nur
die Infiltration ? Dies muss die DB AG in der Erörterung noch erläutern. Auf mehrmalige Nachfrage des Netzwerks gab Herr Enge /DB AG bei der ersten Erörterung im Juli keine klare Antwort. Falls die beantragte zweite Anlage nur die Infiltration steuern soll, weise ich auf daraufhin, dass damit auch die Brunnen des PFA 1.2. betroffen sind und die Planänderung aus formalen Gründen wegen des fehlenden Abschnitts PFA 1.2. aufzuheben ist.

12. Oberflächenwasser: Das Grundwassermodell der Vorhabensträgerin als auch das des Landesgutachters basieren auf regionalisierten Niederschlagsdaten, die der DWD gemessen hat. Extreme Niederschlagsereignisse wurden nicht berücksichtigt. Die Relevanz von Starkregen und der daraus resultierenden Hochwasserereignisse wurden lediglich mit dem Hinweis der
Versiegelung in der City-Lage beurteilt.(Die unverbauten Wälder in Hanglagen tragen offenbar nicht zur Grundwasseranreicherung bei). Es wurde bei der Erörterung stets nur von Grundwasser aber nie von Oberflächenwasser gesprochen, das bei Starkregen in die Baugruben fliessen wird und ebenfalls abgepumpt werden muss.

13. Langzeitpumpversuch: Beim sogenannten Langzeitpumpversuch könnte Mineralwasser in das GW-Stockwerk aufgestiegen sein. Wurde das abgepumpte Wasser auf Mineralgehalte analysiert und welche dbzgl. Konzentrationen wurden festgestellt ?

14. Bohrloch 203: Die Ursachen für den Wegfall des Bohrlochs 203 als Schluckbrunnen wurden nicht ausreichend und schlüssig dargelegt. Die Menge des eingebrachten Betons zur Abdichtung des Wasserandrangs wurde nicht mitgeteilt. (Darüber müsste es ja Lieferscheine geben).

15. Absenktrichter:  In einer Präsentation wurde aufgezeigt, dass der Absenktrichter
aufgrund der Grundwasserabsenkung weit in den Bereich des Kernerviertels hineinreicht. Diese Darstellung konnte mangels Zeit nicht erneut aufgerufen und erläutert werden. Die Darstellung ist ein klarer Hinweis, dass  der PA 1.2 in das 7. Planänderungsverfahren hätte mit einbezogen werden. Insofern liegt ein klarer Formfehler bei der 7.PÄ vor.

16. Stützmauern: Mein Hinweis auf die Einbeziehung der zahlreichen Stützmauern im Kernerviertel in das Beweissicherungsverfahren wurde nicht aufgegriffen. Der Ausschluss dieser Bauwerke von der Beweissicherung wurde nicht begründet.

 

II. Fragen des Netzwerks Killesberg

1. Gebäudeschäden:  Im Erläuterungsbericht zu den Planänderungen werden die aus der
Grundwasserabsenkung resultierenden Senkungen mit einer Größenordnung von
5 – 8 mm angegeben, die „keine Gebäudeschäden erwarten” lassen: Schiefstellungen
und kleinräumige Senkungsunterschiede seien „unwahrscheinlich“ heißt es im Bericht.
Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass sie also nicht auszuschließen sind?

2. Risiken durch Anhydrit: Im Bereich des Kriegsbergs – insbesondere unter der Birkenwaldstraße und der Mönchhaldenstraße – müssen die Tunnels die besonders gefährdeten Übergänge vom ausgelaugten in den nicht ausgelaugten Gipskeuper und den Anhydrit mehrfach durchfahren. Dazu sei (Behmel, 2012) zitiert: „Auch bei hoher Überdeckung der Tunnels sind Auswirkungen … auf die Geländeoberfläche nicht auszuschließen. Das sind Senkungen und Hohlraumzusammenbrüche (Dolinen) im Bereich tiefgreifender Subrosion (unterirdische Auflösung) im Gips, Hebungen im Bereich von Anhydritgestein und Hangbewegungen.“ Der vor allem von Prof. Wittke immer wieder herangezogene direkte Vergleich mit dem Hasenbergtunnel ist nach (Behmel, 2013) aus topographischen und geologischen Gründen nicht zulässig. Der schmale Bergsporn des Hasenbergs „hat einen hohen Oberflächen-abfluss der Niederschläge, geringe Versickerungsraten und geringe Wasserzutritte durch die Störungen. Die weiter gespannten Gebiete Killesberg und Gablenberg haben höhere Versickerungsraten mit einer größeren Wahrscheinlichkeit des Wasserzutritts in den Anhydrit“.
Frage: Kann der Vorhabensträger die Aussage von Dr. Behmel widerlegen und damit solche Auswirkungen ausschließen?

3. Neue Pläne der DB : Der geologische Längsschnitt zwischen Hauptbahnhof und Feuerbach, den Herr Dr. Behmel bei der Anhörung zeigte, stammt vom 17.02.02 und geht auf Herrn Dr. Westhoff zurück. Er ist sehr detailreich und unterscheidet sich deutlich von dem, den Herr Wittke zeigte. Der Wittke-Plan enthält in viel größerem Umfang unausgelaugten Gipskeuper (quellfähig), als der alte Plan. Bemerkenswert ist, dass im Zeitraum zwischen beiden Plänen keine Erkundungsbohrungen vorgenommen wurden. Die Bahn kann sich also nicht auf irgendeinen „Erfahrungszugewinn“ berufen. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Bahn zur ersten Planfeststellung geschönte Unterlagen vorgelegt hat, in denen die anhydritführenden Gipsschichten zwar mit „vermutet“ angegeben wurden; in den ausführungsnäheren Plänen erfuhren diese nun plötzlich eine wunder- same Vermehrung.
Forderung: Diese Diskrepanz muss aufgeklärt werden.

4. Grundwasserentnahme: Im PFA 1.5 soll die Grundwasserentnahme zwar nur geringfügig erhöht werden (von 1.8 Mio m3 auf 1.9 Mio m3), die effektive Grundwasser- entnahmemenge wird aber von 170.000 m3 auf 680.000 m3 erhöht. Dies ist genau die 4-fache Menge der ursprünglich genehmigten Werte. Die Begründung lieferte Herr Dr. Westhoff: da die Durchlässigkeit des Grenzdolomits geringer als ursprünglich angenommen ist, kann nur eine stark verringerte Wassermenge wieder infiltriert werden.
4.1. Frage: Was sagt Herr Dr. Westhoff heute dazu?

Mit dem Grundwasserentzug geht auch der Entzug von „klebenden“ Bodenpartikeln, eine
Aushöhlung der Gesteinslagen und eine Hohlraumbildung einher, was den Grund instabil
macht und zu Setzungen führen kann. Es ist bekannt, dass der Gleichgewichtszustand
die Stuttgarter Hanglagen labil ist, weshalb künstliche Veränderungen des Geländes
destabilisierend wirken und neue Bewegungen auslösen können. (ROGOWSKI, 1998)
4.2.Forderung: Diese Gefährdung muss ausgeschlossen werden!

Durch die höhere Entnahme von Grundwasser steigen die Baugrundrisiken. Je höher die
Risiken desto mehr Wertverlust – deshalb besteht ein Zusammenhang zwischen
Grundwasser-Entnahmemenge mit den Entschädigungszahlungen, vor allem aber mit
den Haftungsgarantien, die wir bei der Bahn einfordern.
4.3. Forderung: Die Haftungsgarantien müssen im Gestattungsvertrag verankert sein.

5. Beweissicherungsgrenzen und -messungen: Nach den Anlagen zu den beantragten Planänderungs-verfahren ist auch in PFA 1.5 mit Vergrößerungen der Absenktrichter zu rechnen. Deren Ränder liegen teilweise weit außerhalb der Beweissicherungsgrenzen, die notwendige Anpassung wurde unter Bezug auf eine äußerst dürre Begründung unterlassen. Die Beweissicherungsgrenzen orientieren sich im Übrigen nur am Trassenverlauf (stur parallel in einer Streifenbreite von beidseitig 25 m) und nehmen überhaupt keinen Bezug auf die geologischen Gegebenheiten.
5.1.Forderung: Die Beweissicherungsgrenzen sind analog zu den Grenzen der
Heilquellenschutzgebiete nach der geologischen Struktur auszuweisen.

Wir erheben die Empfehlung des LGRB zur Forderung: „Das LGRB empfiehlt, wie bei
anderen Bauvorhaben in Stuttgart praktiziert, jenseits der Beweissicherungsgrenzen
Setzungsmessungen an Gebäuden entlang der Tunneltrassen entsprechend dem
Baufortschritt so lange durchzuführen, bis nachweislich keine Setzungen mehr auftreten.“
Was die Gefahr der Hebungen betrifft, muss diese Forderung noch erweitert werden: Die
Kontrollmessungen sind weit über die Baumaßnahme hinaus, und zwar noch viele Jahre
lang weiter zu führen.
5.2. Forderung: Die Beweissicherungsmessungen müssen über die Baumaß- nahme hinaus durchgeführt werden.

 

III. Fragen des Netzwerks Untertürkheim

1. Fehlende Antwort der DB  in der Erörterung: wie mir von Frau Reichert (LNV) berichtet wurde, war meine Frage nach den berechneten Winkelverdrehungen, geologischen Bodenbeschaffenheiten und daraus resultierende Folgeschäden für die Gebäude nochmals Thema am Freitag. Da sich Herr Prof. Dr. Wittke leider am Mittwoch bei der Erörterung zum Gebiet Untertürkheim/Obertürkheim nicht äußern konnte und mir die Antwort nur schriftlich geben möchte, sie somit kein Bestandteil des Eröterungsverfahrens darstellt, bitte ich Sie freundlichst bei  einem Zusatztermin- der wohl zwingend notwendig ist-, diesen Punkt nochmals auf die Tagesordnung zu setzen. Schließlich konnte die Vorhabensträgerin nicht antworten, ich hätte durchaus noch Nachfragen gehabt.

Fragen zur zusammenfassenden Stellungnahme Geotechnik, Auftraggeber DB Projektbau GmbH:

2. Geologische Ausgangssituation „westliches Neckarufer“ Tunnel Untertürkheim/Obertürkheim : 

S.32f Stellungnahme Geotechnik der DB: Der ausgelaugte Gipskeuper wird westlich des Neckars nur in 2 kurzen Abschnitten sowie östlich des Neckars am Ende der Tunnel- und Trogstrecken angeschnitten.

2.1. Frage dazu: Als besonders kritisch wurde auf der Erörterung von Herrn Prof. Wittke dargelegt, dass es zu Schäden kommen kann wenn der Anhydrit „angeschnitten wird. Hier aus dem Text ist zu entnehmen, dass er 2x angeschnitten wird. Welche Sicherungsmaßnehmen werden ergriffen?

S.32/33 Stellungnahme Geotechnik der DB: Im Neckartal weisen die quartären Deckschichten einen vergleichsweise einheitlichen Aufbau auf. Dies trifft auch auf den Bereich des geplanten Wartungsbahnhofs in Untertürkheim und die Zuführungsstrecke von Bad Cannstatt zu. Die untere Lage bildet dabei der 2 – 6 m mächtige Neckarkies. Darüber folgen meist < 1 bis 2 m mächtige Auelehme, Auesande und Bachablagerungen. Örtlich kann die Mächtigkeit der Auelehme, Auesande und Bachablagerungen mit bis zu 5 m auch größer sein, wobei dann die Mächtigkeit des Neckarkieses in der Regel geringer ist. Dementsprechend beträgt die Mächtigkeit der quartären Deckschichten meist 6 – 8 m. Andere Ablagerungsformen, wie Fließerde, Sumpfton und Terrassenschotter wurden nur lokal in einzelnen Bohrungen nachgewiesen. Oberhalb der quartären Deckschichten folgen im Regelfall Auffüllungen mit einer Schütthöhe um 2 m. Im Bereich der Dämme von Bahnanlagen und Straßen nimmt die Schütthöhe auf bis zu 10 m zu.

2.2. Frage dazu:

a) Wie sieht die geologische Situation in der Zuführung nach Obertürkheim aus? Hier fehlt jegliche Erwähnung (so auch im Planfeststellungsbeschluss vom Mai 2007), dass hier der Untergrund bei einer Untertunnelungstiefel von deutlich unter 10 Metern teilweise auf einer alten Schuttablage erfolgt.

b) Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es hier?

3. Allgemeines zu Senkungen Setzungen durch bergmännische Bauweise von Tunneln:

S. 75 Stellungnahme Geotechnik der DB: Oberflächennahe Tunnel wirken sich vergleichs- weise stark auf die Geländeoberfläche aus. Mit größer werdendem Tunnelquerschnitt nehmen auch die absoluten Beträge der Senkungen sowie die seitliche Erstreckung der Senkungsmulde tendenziell zu. Umgekehrt verhalten sich hingegen die Senkungsbeträge in Bezug auf den Verformungsmodul des Gebirges. Große vortriebsbedingte Senkungen entstehen bei Böden mit einem kleinen Verformungsmodul (z. B. quartäre Locker-gesteine). Im Gegensatz dazu sind die vortriebsbedingten Senkungen bei einem Fels mit einem großen Verformungsmodul (z. B. unausgelaugter Gipskeuper) vergleichsweise gering bzw. praktisch vernachlässigbar.

PFA 1.6a, S.119: Die zum PFA 1.6 gehörenden Tunnel nach Ober- und /Untertürkheim sollen über die gesamte Länge mit 1gleisigen Röhren aufgefahren werden. Vom Abzweig aus dem Fildertunnel bis zum Neckartal verlaufen die Tunnelstrecken durchgehend mit großer Überdeckung in den gesteinsfesten Schichten des unausgelaugten Gipskeupers. Vortriebsbedingte Senkungen werden hier an der GOF nicht auftreten. Auch im Neckartal kommen die bergmännisch aufzufahrenden Tunnelstrecken überwiegend unterhalb der Auslaugungsfront im unausgelaugten, gesteinsfesten Gipskeuper zu liegen. Dieser enthält hier allerdings auch Zonen mit Anzeichen einer beginnenden Auslaugung. Die Schichten des ausgelaugten Gipskeupers werden westlich des Neckars in zwei Abschnitten über Längen von ca. 200 m bzw. ca. 100 m mit der Tunnelfirste angeschnitten. In Obertürkheim schneidet der ansteigende Tunnel über eine Länge von etwa 350 m in den ausgelaugten Gipskeuper ein. Beim Abzweig Richtung Untertürkheim sind die entsprechenden Tunnelabschnitte ca. 270 bzw. 340 m lang, wobei hier am Ende auch der quartäre Neckarkies angeschnitten wird. Die vortriebsbedingten Senkungen werden bei den vollständig im gesteinsfesten, unausgelaugten Gipskeuper liegenden Abschnitten bei Überdeckungen zwischen 12 und 25 m gering sein. Beim Anschneiden von Zonen Anzeichen einer beginnender Auslaugung sowie des ausgelaugten Gipskeupers können die vortriebsbedingte Senkungen auf ca. 2 cm zunehmen. Am Ende der bergmännischen Tunnelstrecken sind bei geringerer Überdeckung vorauseilende Sicherungen mit Bohrrohrschirmen und HDI-Schirmen vorgesehen. Hier können die vortriebsbedingten Senkungen auch auf bis zu 3 cm ansteigen. Die Winkelverdrehungen der entstehenden Senkungsmulden dürften jedoch unter 1/1.000 liegen und dementsprechend werden keine nennenswerten Schäden an der Bebauung erwartet.

Fragen dazu: Die Gebäude entlang des Bruckwiesenwegs weiter in Richtung Obertürkheim sind sämtlich auf Pfählen gebaut, ansonsten hätte es keine Baugenehmigung gegeben. Die Untertunnelungstiefe ist mit deutlich unter 12 Metern (vom Kellerboden aus und von der Tunneldecke gerechnet) sehr gering. Die Gebäude im Bruckwiesenweg werden in keine besondere „Bauwerkssicherung“ einbezogen, obgleich die „vortriebsbedingten Senkungen mit bis zu 3 cm angegeben werden und damit höher ausfallen (können). Die Winkelverdrehung wird sehr vorsichtig im Konjunktiv angeben: „dürften jedoch unter 1/1.000 liegen“. Besonders bemerkenswert finde ich diese Tatsache, wenn man in den Eurocode 7-1 schaut, der ja wohl auch auf nationaler Ebene umgesetzt werden sollte, dort findet man eine zulässige Winkelverdrehung von 1/1200 bis 1/1300

3.1.Weshalb verzichtet die Bahn auf die Einhaltung des Eurocodes in schwierigem Gelände?

3.2. Was völlig fehlt, ist eine Aussage darüber, wie die Absenkung des Grundwasser- spiegels und der damit einhergehenden Setzungsgefahr mit der Senkungsgefahr durch den Tunnelvortrieb kumuliert in Bezug auf PFA 1.6a (westlich des Neckars).

3.3.Wie sieht die Gefährdung der Gebäude aus unter Berücksichtigung der Grundwasser-problematik und der Erschütterungen durch den Tunnelbau?

3.4. Bei den flachen Untertunnelungen: wie gewährleistet die Bahn die störungsfreie Nutzung des Eigentum (Lärm- und Erschütterungsimmissionen) ?

 

 

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