Seit heute sind wieder Planunterlagen zum Abstellbahnhof in Untertürkheim ausgelegt, die die Bahn jetzt im vierten Anlauf beantragt hat. Wer als Anwohner die Unterlagen einsehen möchte, findet sie auch online auf der Webseite des Regierungspräsidiums.
In den Unterlagen enthalten sind auch die schalltechnischen Untersuchungen über den zu erwartenden Lärm während der Bauzeit und durch den Bahnbetrieb des Abstelbahnhofs, über die wir noch berichten werden.
Die Unterlagen sind bis zum 12.Juni 2019 ausgelegt. Die Einwendefrist endet am 12.August 2019. Nähere Informationen zum Planfeststellungsverfahren des Abschnitts 1.6b findet man im Bekanntmachungstext des Regierungspräsidiums. Die Präsentation der Bahn zum Abstellbahnhof, die am 9.4. 2019 im Bezirksbeirat gezeigt wurde, ist auf der Webseite der Projektgesellschaft (hier) eingestellt. Hier ein Auszug:
Doch die Bahn muss damit rechnen, dass es wegen Artenschutzes zu einem langwierigen Klageverfahren kommen wird und erwägt daher laut einer Meldung der Stuttgarter Nachrichten (hier) einen Plan B, nämlich den provisorischen Betrieb von Bahnabstellflächen außerhalb Stuttgarts.
Die StZN schreibt zur Klageankündigung des NABU : „Kleemann sagt der Bahn im Zweifelsfall einen langwierigen Rechtsweg bis vor den Europäischen Gerichtshof voraus: „Zwei Jahre sind da nichts.“ Beginnen könnte er nach der Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes (Eba), mit der die Bahn für Mitte 2020 rechnet. Von Mitte 2021 an soll gebaut werden. Bei einem späteren Start wäre der Zeitplan für Stuttgart 21 (Inbetriebnahme Ende 2025) kaum zu halten. Kleemann hält ihn für illusorisch. „Ich nehme nicht an, dass S 21 vor 2028 in Betrieb gehen wird“, sagt er.“