Presseberichte zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs über den Flughafenabschnitt PFA 1.3.a

StZN: Bahn darf am Flughafen nicht bauen: „Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat sein Urteil getroffen. Die Bahn darf am Flughafen nicht bauen. Die Bahn sagt, dass der Bau dadurch nicht verzögert werde.“

StZN: Das sind die möglichen Folgen des Urteils: „Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am Dienstag die im Juli 2016 erteilte Baugenehmigung für den Flughafenabschnitt im Projekt Stuttgart 21 als „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ gestoppt. Die Folgen werden sehr unterschiedlich gesehen.“

StN: Naturschutz als weitere Hürde für das Groß-Projekt:Nachdem der Verwaltungsgerichtshof den Stuttgart-21-Bau am Flughafen ausgebremst hat, fallen die Reaktionen unterschiedlich aus. Klar ist jedoch: Der Naturschutz darf weder beim Straßenbau noch bei Stuttgart 21 übergangen werden, kommentiert Konstantin Schwarz.“

STZ: Hickhack um S 21 am Airport geht weiter: „Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs reagiert die Bahn prompt: Sie will von Sommer 2019 an Stuttgart 21 rund um den Flughafen bauen. Doch es gibt noch offene Fragen. Wir geben einen Überblick.“

StZ: Planungswirrwarr auf den Fildern: „Die Bahn zeigt Zuversicht nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zur Planung des Projekts Stuttgart 21 am Flughafen. Ob das begründet ist, muss sie nun zeigen, kommentiert Christian Milankovic.“

Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft Filder e.V.: Planfeststellungsbeschluss des Filderabschnitts 1.3a ist teilweise rechtswidrig

Dieser Beitrag wurde unter Eisenbahn-Bundesamt, Filderbereich, Klageverfahren, Ökologie, Planfeststellung, Verkehr, Zeitplan veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.