Infobündnis Zukunft Schiene zum Baubeginn der Interregiokurve in Untertürkheim

Vor zwei Wochen berichtete die Stuttgarter Zeitung (hier) über den von den Bahn angekündigten Baubeginn der Interregiokurve in Untertürkheim. Zwar sah auch eine im Juli erfolgte Ausschreibung der Bauarbeiten einen Rahmenzeitplan von Ende August 2018 bis Anfang Mai 2020 vor, dennoch zweifelt das Infobündnis Zukunft Schiene – obere Neckarvororte- dass die Bahn die Bauarbeiten wegen noch einer anhängigen Planänderung zur Anbindung der Interregiokurve tatsächlich richtig angehen kann. Lesen Sie dazu das folgende Statement des Infobündnisses:

Der StZ-Artikel verkündet zwar reisserisch den Baubeginn der Interregiokurve, tatsächlich geht’s im Moment aber nur ums Aufräumen. Die“Grünschnittarbeiten“ (vulgo: Rodungen) werden hier nun bestimmt schon zum dritten oder vierten Mal vorgenommen. Verständlich, denn die Bahn reicht ja immer wieder Planungen ein und wähnt sich kurz vor der endgültigen Planfeststellung, wenig wirtschaftlich aber, wenn sie die Pläne immer wieder überarbeiten und Planänderungsverfahren anstrengen muss.

So steht denn auch weiter hinten im Artikel: „Nach Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen soll mit dem Rohbau der Überbrückungskonstruktion im Februar kommendes Jahres begonnen werden.“ – Soll …Ob der Rohbau wie im STZ-Artikel behauptet tatsächlich Mitte 2020 fertig gestellt sein wird, bleibt abzuwarten. Tatsächlich ist für den Bau der Interregiokurve derzeit erst einmal noch die „16. Planänderung Anbindung Interregiokurve“ anhängig. Einen entsprechenden Antrag reichte die DB Netz AG am 22.06.2018 ein.

Im Erläuterungsbericht des EBAs zur beantragten 16. Planänderung im PFA 1.6a (Stand 04.09.2018) stehen so schöne Sätze wie: „Hinzu kommt, dass durch die Planänderung ein Betrieb der im PFA 1.6a planfestgestellten Infrastruktur ermöglicht wird.“ Man reibt sich verwundert die Augen und fragt sich, ob „ein Betrieb der im PFA 1.6a planfestgestellten Infrastruktur“ ansonsten NICHT möglich gewesen wäre. Hat das Eisenbahn-Bundesamt also eine Planung genehmigt, die gar nicht funktioniert? Und erst mit der 16.(!) Planänderung in diesem Abschnitt wird dieser nicht ganz unwesentliche Schönheitsfehler behoben?

Außerdem heißt es im Erläuterungsbericht des EBA: „Zudem kann bereits vor Realisierung des PFA 1.6b [Anmerkung: Gemeint ist der Abstellbahnhof, der immer noch nicht planfestgestellt ist, von einer Realisierung ganz zu schweigen] eine Reduzierung der Lärmbelastung an der Augsburger Straße erzielt werden, da die Güterzugverkehre abgerückt werden können.“

Nach der bereits im November 2016 von der Bahn präsentierten Lärmprognose ist durch die Verlegung der Güterzuggleise mit einer Lärmverringerung um sage und schreibe 1 dB(A) zu rechnen. Dazu sagte der „unabhängige“ Lärmschutzbeauftragte der Bahn, Peter Fritz, damals bei einer Bürgerinformationsveranstaltung in der Untertürkheimer Sängerhalle  auf Nachfrage eines Anwohners lapidar: „Dieses eine dB, was man da leiser wird, ist irgendwas zwischen nichts und gar nichts.“  In einem Leserbrief an die Untertürkheimer Zeitung wurde im April 2017 darauf hingeweisen. Zweifellos ist es sinnvoll, wenn die Güterzüge zukünftig nicht mehr unmittelbar an der Augsburger Straße entlangrumpeln. Nur – mit einer „Reduzierung der Lärmbelastung“ hat das nichts zu tun!

Auch dass die ursprünglich geplante Winkelstützwand in eine Bohrpfahlwand abgeändert werden soll, dient nicht dem Schutz der AnwohnerInnen. So heißt es im Erläuterungsbericht zur o.g. Planänderung: „Zur Optimierung des Bauablaufs wurde die Stützwand von einer Winkelstützwand in eine Bohrpfahlwand abgeändert.“

Eine aktuelle Untersuchung – wie von dem Naturschutzbund im Zuge der 12.Planänderung gefordert-, ob dadurch die Lärmbelastung während der Bauzeit vergrößert oder verringert wird, lehnte das Eisenbahn-Bundesamt in seinem  Planänderungsbescheid vom 26.07.2018 mit folgender Begründung ab: „Aufgrund des Abstandes von mindestens 122 Meter von den geänderten Bauwerken im Bereich der Interregio-Kurve zur nächstgelegenen schutzwürdigen Nutzung kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass sich die Änderungen gegenüber der planfestgestellten Situation sowohl für den Baulärm als auch für den bahnbetriebsbedingten Schall nicht wesentlich ändern. Somit ist aus Sicht der Planfeststellungsbehörde festzuhalten, dass sich die Planänderung  hinsichtlich der Lärmsituation gegenüber dem ursprünglichen Beschluss nicht verschlechtert.“

Welche Lärmbelastungen durch die -auch nächtlichen- Bauarbeiten auf die Anwohner entlang der Augsburgerstraße zukommen, dazu hat die Bahn jedoch bis heute noch kein schalltechnisches Gutachten auf ihrer Webseite veröffentlicht. Zur Erstellung einer solchen gutachterliche Abschätzung wäre die Bahn eigentlich nach dem PLanfeststellungsbeschluss vor dem Baubeginn verpflichtet. Die Bauarbeiten für die Interregiokurve wurden bislang auch nicht von der Bahn im Bezirksbeirat Untertürkheim vorgestellt.

Hier noch ein Übersichtsplan der Bahn zum Bau der Interregiokurve:

Dieser Beitrag wurde unter Anwohnerveranstaltungen, Bauarbeiten, Eisenbahn-Bundesamt, Lärm, Planfeststellung, Untertürkheim veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.