StZN: Auflagen für Betrieb nicht ausgeschlossen

StZN: Auflagen für Betrieb nicht ausgeschlossen: „Der neue Stuttgarter Hauptbahnhof soll Ende 2025 ans Netz gehen. Bis dahin muss die Bahn AG eine Inbetriebnahmegenehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt (Eba) erwirken. Gegenwärtig sei keine Aussage darüber möglich, ob dazu oder nach der Inbetriebnahme „ergänzende behördliche Auflagen“ zur Nutzung des Bahnhofs erforderlich werden, so die Auskunft des Bundesverkehrsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel, Anna Christmann und Cem Özdemir.“

Bundestag: Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Sicherheit, Betriebserlaubnis, Finanzierung und Betriebskonzept für den zukünftigen Hauptbahnhof Stuttgart beziehungsweise das Gesamtprojekt Stuttgart 21

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