Seit einer Vergaberechtsreform Mitte April 2016 müssen Nachträge bzw. Vertragsänderungen nach § 132 Abs.5 GWB im Europäischen Amtsblatt bekannt gemacht werden. Diese gesetzliche Auflage aus dem Vergaberecht bietet nebenbei auch der Öffentlichkeit Einblicke in die Nachträge bei Bauprojekten, die dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen.
Einige der Nachträge für Stuttgart 21 nimmt auf der youtuber Echoray1 aus Nordrhein-Westfalen als Zitate in „Eine große rote Eisenbahn baut einen Tiefbahnhof. Kleine und größere Katastrophen beim Bau von Stuttgart 21“ aufs Korn.