Anfrage der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS zu den ab 2021 fälligen Strafzinsen der Bahn

Der Bundesrechnungshof kritisierte 2016 in seinem vertraulichen Bericht unter anderem, dass die Bahn in dem vom Aufsichtsrat der Bahn freigegebenen Budgetrahmen für Stuttgart 21 massive Kostenblöcke nicht berücksichtigt hat.  Darunter fallen beispielsweise die Bauzeitzinsen, die Rückbaukosten des Gleisvorfelds und die Verzugszinsen von jährlich 20 Millionen Euro für die verspätete Freimachung der oberirdischen Bahngrundstücke, die ab dem Jahr 2021 an die Stadt Stuttgart zu zahlen sind. Mehr dazu finden Sie im Kontext-Artikel „Schönrechnen für Fortgeschrittene“ vom September 2016.

Erst Anfang Februar bestätigte S21-Chef Manfred Leger vor dem Verwaltungsausschuss des Gemeinderats laut dem Protokoll der SÖS-Fraktion, dass „die Strafzinsen für die verkauften Grundstücke nicht Bestandteil des S21-Budgets seien„.

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS hat jetzt daraufhin zu den ab 2021 fälligen Strafzinsen eine Anfrage und einen Antrag auf Veröffentlichung aller „Kaufverträge, die im Zuge des Projekts Stuttgart 21 zwischen der Bahn AG und der Landeshauptstadt Stuttgart abgeschlossen wurden„,  gestellt. Lesen Sie hier.

Dieser Beitrag wurde unter Bundesrechnungshof, Kosten, Stadt Stuttgart, Städtebau veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.