SWP: Gutachten: Keine Schäden wegen Sprengung

Die Südwestpresse berichtet heute (hier), dass ein Ehepaar aus dem Lehrer Tal und weitere 26 Eigentümer auf dem Ulmer Michelsberg auf den Schäden, die nach nach dem Tunnelvortrieb aufgetreten sind, sitzen bleiben.

Als Grund nennt die SWP: „Für den Laien klingt das Ergebnis des Gutachters, Guido Schmücker aus Bergheim, völlig abstrus: Fünfmal hätte die Wucht der Sprengungen für den Bahntunnel Ulm-Stuttgart im Lehrer Tal die Norm überschritten. Aber: „Weil die DIN 4150 keine weitere Betrachtung der Bausubstanz ausführt (z.B Mauergewerkgebäude, Holzhaus, Betonhaus), sind die aufgeführten Anhalts- und Immissionswerte keine Grenz­werte.“ Daraus ergebe sich, dass aus den Überschreitungen „nicht automatisch gefolgert werden kann, dass Schäden am Gebäude ursächlich durch Sprengungen auftreten müssen“. Das zeigten jahrelange Erfahrungen.“

Die SWP schreibt weiter: „Sie werden keine Entschädigung von der Deutschen Bahn AG bekommen. Es war bereits das zweite Gutachten, das zu dem Schluss kam, dass der ein Jahr lang andauernde Vortrieb und die Sprengungen nur neun Meter unter dem Haus des Ehepaares keinen einzigen der zahlreichen Risse, Senkungen und Abriebe verursacht haben soll. Gleiches gilt auch für 26 weitere Eigentümer auf dem Michelsberg, die laut Bahn Schäden an ihren Gebäuden gemeldet hatten.“

Diese Erfahrung müssen nicht nur Hausbesitzer auf der Neubaustrecke machen, sondern auch mancher Eigentümer in Wangen und Untertürkheim, die nach den monatelangen Sprengungen beispielsweise Wassereintritt in ihren Kellern gemeldet hatten. Auch hier sahen die Gutachter der von der Bahn beauftragten Versicherung keinen Zusammenhang mit dem Tunnelvortrieb, obwohl dieser nur einige Meter unter den Wohngebäuden stattfand.

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