Presseberichte zur Klageerwiderung des Landes BW im Kostenstreit mit der Bahn

StZN: Oettingers Deal sollte Land Mehrkosten ersparen: „Die Partner der Bahn bei Stuttgart 21 geben an diesem Mittwoch ihre Klageerwiderung gegen die Mitzahlung an den Mehrkosten ab. Sie erwarten, dass die Klage der Bahn abgewiesen wird. […] Zuversichtlich macht das Land eine 2007 getroffene Absprache zwischen dem damaligen Ministerpräsidenten Günther Oettinger und dem früheren Bahn-Chef Hartmut Mehdorn. Nach Darstellung des Landes verzichtete Mehdorn damals auf eine eindeutige Finanzierungsklausel zur Beteiligung der Projektpartner an möglichen Mehrkosten, weil es ihm wichtiger war, dass das Land damals eine Geldzusage von weiteren 473 Millionen Euro machte, die die Projektpartner übernahmen.“

StN: Stuttgart 21 lehrt Demut: „Alle Beteiligten müssen nämlich erkennen, dass der planende Mensch, der sich zudem in einem engen Geflecht von Vorgaben und Vorschriften bewegt, bei einem Projekt dieser Komplexität an Grenzen stößt. Stuttgart 21, dessen Baukosten ursprünglich auf 4,5 Milliarden Euro festgeschrieben wurden und das aktuell bei 8,2 Milliarden Euro rangiert, ist ein Beispiel krasser Selbstüberschätzung. Dass es sich dabei um das „bestgeplante Projekt“ handelt, war ja nicht nur ein flotter Werbespruch der Bahn-Verantwortlichen – sie glaubten, wie viele andere auch, tatsächlich daran.“

StZ: Ein Besen für Paragrafenkrümel: „Die Aufteilung der S-21-Mehrkosten 21 soll längst geklärt sein, behauptet Verkehrsminister Hermann neuerdings. Das zeigt: Stuttgart 21 hat noch ein Kostenrisiko, meint Holger Gayer – das Honorar der Anwälte.“

StZN: Land reagiert auf Klage der Bahn: „Das Land wird sich nicht an den Mehrkosten für S21 beteiligen. Verkehrsminister Winfried Hermann hat das am Dienstag in Brüssel noch einmal betont. Man habe entsprechend auf die Klage der Bahn reagiert.“

SWR: Land weist Forderungen der Bahn zurück: „Das Land Baden-Württemberg will nicht mehr Geld für Stuttgart 21 bezahlen. Man sei sich mit den anderen verklagten Projektpartnern einig, dass die Ansprüche der Bahn unbegründet sind, teilte das Verkehrsministerium des Landes mit.“

Pressemitteilung Verkehrsministerium BW: Land sieht gute Erfolgsaussichten bei Klage zu den Mehrkosten von Stuttgart 21 (mit Zusammenfassung der Klageerwiderung): „Die Mehrkosten bei S21 sind durch umfangreiche Fehler und Unzulänglichkeiten der Bahn bei der Kalkulation, Planung und Durchführung des Projekts entstanden. Hierfür ist die Bahn als Projektträgerin und Bauherrin des Projekts alleine verantwortlich. Das Land hingegen hat lediglich einen freiwilligen Finanzierungsbeitrag für S21 geleistet, baut das Projekt aber nicht. Die Bahn muss daher ihre Kosten aus Kalkulations-, Planungs- und Durchführungsfehlern alleine tragen und kann diese nicht auf das Land abwälzen.“

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