Nächsten Donnerstag, 16.11.2017, finden ab 9:30 Uhr im Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Augustenstraße 5) die beiden öffentlichen Verhandlungen zu den Klagen gegen DB AG auf Einsichtnahme in die „Liste der 1.700 S21-Risiken“ und auf Veröffentlichung der „Tunnel-Simulation“. Die Ingenieure22 berufen sich auf das Umweltinformationsgesetz, das Bürgern in staatlichen Einrichtungen Akteneinsicht gewähren soll.
Hans Heydemann von den Ingenieuren22 schreibt dazu in seiner Ankündigung: „Beide Klagen wurden von uns Ingenieuren22 im Sommer letzten Jahres beim VG-S eingereicht. Die DB AG sperrt sich gegen eine Veröffentlichung dieser für S21 bedeutsamen Unterlagen, die beide gleichwohl belegen, wie mangelhaft das ganze Vorhaben ist. Mit umfangreichen Stellungnahmen versucht die DB AG die eingeklagte Veröffentlichung zu verhindern. Die Verhandlungen werden in Bezug auf das vor wenigen Tagen ergangene Urteil des BVfG über die Verpflichtung auch staatlicher Dienststellen – die DB AG ist eine solche! – zur Herausgabe von Umwelt-Informationen sicher spannend und bestimmt kein „Heimspiel“ für die Bahn. Es wird sicher interessant werden – ein „volles Haus“ wäre unserer Sache dienlich.“
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die neu überarbeitete Webseite der Ingenieure22 und die aktuelle Fassung ihrer Mängelliste zu Stuttgart 21 hinweisen.
Update 12.11.2016: Die Stuttgarter Zeitungen (hier) berichten über den Termin.