Neues zur Tunnelhavarie in Rastatt / Schlichtung soll Schadensursache klären

StZ: Zug passierte Rastatt noch nach Havarie: „Laut Bundesregierung waren keine Reisenden gefährdet, als der Regionalzug über den Tunnelabschnitt fuhr. Die Havarie soll zudem keine Folge von Sparbemühungen der Deutschen Bahn gewesen sein. […] Zur Ursache der Havarie äußert sich das Ministerium nicht; die Aufarbeitung werde noch dauern. Auch die Schadenshöhe – nach Schätzungen ein bis zu dreistelliger Millionenbetrag – lasse sich derzeit noch nicht absehen. Die Verantwortung für Havarien auf Baustellen liege bei den ausführenden Unternehmen und nicht bei der Bauherrin. „

Handelsblatt: Schlichtung soll Schadensursache klären: „Der Countdown zur Wiedereröffnung der gesperrten Rheintalbahn läuft. In zehn Tagen sollen zwischen Baden-Baden und Rastatt wieder regulär Züge rollen. Die Schadensursache soll nun durch eine Schlichtung geklärt werden. […] Um langwierige Gerichtsprozesse zur Klärung der Havarie-Ursache zu vermeiden, will sich die Bahn mit der Baufirma bei einer Schlichtung verständigen. „Ein gemeinsames Team aus technischen und juristischen Gutachtern soll innerhalb der kommenden sechs Monate zu einem Ergebnis kommen und einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten.“ Komme es zu keiner Einigung, werde ein Verfahren vor einem Schiedsgericht angestrebt.“

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses: Partei-Spitzenkandidaten zu Schlussfolgerungen aus Rastatt für Stuttgart 21

Dieser Beitrag wurde unter Haftung im Schadensfall, Tunnelbauprojekte außerhalb Stuttgarts veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.