Pressemitteilung: Gebäudeschäden entlang U12-Tunneltrasse im Bereich Postdörfle

Pressemitteilung: Das Netzwerk Killesberg und Umgebung ist empört über die Bagatellisierung der Schäden, die Bewohner des Postdörfles an ihren Häusern (teilweise Neubauten) festgestellt haben. Risse von mehr als 5 mm Breite sind keine Bagatelle (Bild 1 / Bild 2) . Es ist ein Skandal, dass die SSB und das zuständige Tiefbauamt solche Schäden herunterspielen und die SSB bei einer Begehung mit einer Hausverwaltung lapidar feststellt, dass beim Bau der nächsten beiden Röhren weitere Setzungen zu erwarten seien. Von der planfestgestellten Trassenvariante C3 sind etwa 40 Gebäude betroffen. Selbst Häuser, die am Rande der Tunneltrasse und ca. 20m über der Röhre liegen, weisen Risse auf. Im Planfeststellungsbeschluss war für solche „randständige“ Gebäude prognostiziert worden, dass die Setzungen vernachlässigbar sind.

Uli Hangleiter, Sprecher des Netzwerks, kritisiert SSB und Stadt heftig: „Wenn die Risse, wie dort festgestellt, mehr als 5 mm breit sind, ist der Ausdruck „vernachlässigbar“ für die betroffenen Eigentümer der blanke Hohn. Wir fragen uns, was die Prognosen in der Planfeststellung Wert sind.“ Übrigens: Die Gutachter, die Daten für diese Planfeststellung geliefert haben, sind dieselben, wie die des „best geplanten Projektes“ der Bahn. Einer der betroffenen Eigentümer ergänzt: „Seit etwa 4 Wochen warten wir darauf, dass die SSB die Ergebnisse aus der vermessungstechnischen Überwachung zur Verfügung stellt, um uns selbst ein Bild von den Deformationen der Häuser zu machen. Dabei hat sich die SSB in meinem Unterfahrungsvertrag dazu verpflichtet, im Schadensfall diesen aktiv zu begleiten und alle Informationen offenzulegen, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen“.

Das ganze Netzwerk Killesberg ist solidarisch mit den Betroffenen im Postdörfle. Es appelliert an die SSB und die Stadt, die Baumaßnahmen mit größter Sorgfalt und mit offener und sachdienlicher Kommunikation gegenüber den Anwohnern und Eigentümern durchzuführen. Damit einhergehen müssen auch angemessene Entschädigungsleistungen für Wertminderung und die Behebung der Schäden.

Ulrich Hangleiter / Killesberg und Umgebung e.V.

 

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