Letzten Montag spach Gottfried Ohnmach-Neugebauer auf der 361. Montagsdemo über „Die Kunst des Wegschauens oder: Das Stuttgarter Behördenkarussell„, das sich bei der Frage nach der Genehmigung der Sonn- und Feiertagsarbeiten für das Großprojekt Stuttgart 21 dreht. Seinen Redetext finden Sie hier. Einen Auszug daraus:
„Wer aber auf die Idee kommen sollte, zu fragen, warum die Stadt Stuttgart nicht tätig wird, warum sie gegen die Ruhestörungen der Bahn und der von ihr beauftragten Firmen keine Bußgelder verhängt, der setzt im besten Fall das „Schwäbische Behördenkarussell“ in Bewegung:
Die Stadt Stuttgart wird mit einem milden Lächeln bestätigen, dass ihr leider, leider die Hände gebunden sind, und dass sie nichts, aber auch gar nichts tun kann, weil das Eisenbahnbundesamt (EBA) mit der Planfeststellung zugleich genehmigt habe, dass die Bahn auch an den Wochenenden arbeiten darf. Das EBA wiederum betont seit Jahren ständig, dass eine Planfeststellung das FTG nicht aufheben kann, sondern dass die örtliche Polizeibehörde (also das Amt für öffentliche Ordnung) und die zuständigen Landesbehörden sich um die Einhaltung des FTG kümmern müssen. […]
Eine Strafanzeige, die bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft eingereicht wird, wird umgehend an die Stadt Stuttgart weitergeleitet. Die Stadt behauptet dann beispielsweise ungeniert, dass störende nächtliche Sprengungen durch das Freiburger Bergamt auch für Sonn- und Feiertage genehmigt worden seien. Das Bergamt Freiburg wird jedoch nicht müde zu betonen, dass es keinerlei Sondergenehmigungen erteilt hat, dass das FTG weiterhin gilt, und dass dafür die Stadt Stuttgart und das Land zuständig sind.
Dieses Spiel lässt sich mit zahlreichen Variationen unendlich fortsetzen. Wir sehen also, welch eine sinnreiche Erfindung das „Schwäbische Behördenkarussell“ ist –und zumindest in den letzten fünf Jahren hat es ganz hervorragend funktioniert.“