In Stuttgart müssen die vom Bau der rund 60 Tunnelkilometer betroffenen Eigentümer die Beweislast bei Schäden tragen. Die Bahn weigert sich bislang in den Verhandlungen mit den betroffenen Eigentümern die Beweislast bzw. eines Anscheinsbeweises zu übernehmen. Trotz Beweisicherung müssen dann die Geschädigten noch einmal in einem von der Bahn beauftragten Gutachten nachweisen, dass diese Schäden tatsächlich aus dem Tunnelbau resultieren.
Wesentlich großzügiger geht die Bahn in Ulm beim Bau des 5,9 Kilometer langen Albabstiegstunnels vor, bei dem ein Kasernengelände und nur ca. 1 km ein Gebiet Richtung Hauptbahnhof vom Tunnel unterfahren wird. Dazu berichtet die heute die StZ: „Dass an Häusern und Immobilien entlang der Tunnelbaustrecke Risse und Schäden entstehen könnten, kalkuliert die Bahn ein. Eigentümer bis zu 50 Meter rechts und links der geplanten Röhren sind längst informiert, Dokumentationen von Gebäudezuständen vor Beginn der Bauarbeiten sind abgeschlossen. Die Bahn hat angekündigt, für mögliche Gebäudeschäden auch zu haften. Die Sprengungen könnten bis April laut hörbar sein – von dann an soll der Bau des unterirdischen Stollens beginnen.“